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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 21.02.2009, 02:21
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Ausrufezeichen wohnungserstaustattung wer kan mir helfen?

hallo,
kan mir jemand vll. hier helfen ich habe da mal ein paar fragen wegen der wohnungserstaustattung.
kurz zu mir ich bez. seit 1 jahr alg 2 bin alleinerziehend 21 jahre und habe einen 6monate alten sohn wohne z.z noch in meinem elternhaus in meinem dortigen kinderzimmer mit dem kleinen zusammen.

jetzt sind meine fragen:
wieviel qm würden mir und dem kleinen zustehen?
wie hoch dürfte die miete sein?
der antrag auf wohnungserstaustattung wie müsste dieser aussehen gibt es den als vordruck oder müsste ich dieses selber formolieren ?
wen ja wie wer kan mir tipps geben?
wie hoch wäre der betrag für die erst wohnungsausstattung?
es würden mir komplette küche ganzes wohnzimmer waschmaschine besteck töpfe pfannen servie teller tassen glässer etc. fehlen
komplettes kinderzimmer habe ich zum mitnehmen und ledigtlich ein neuer kleiderschrank würde im schlafzimmer fehlen.
würde mich auch in einer möbelbörse oder ebay umschauen.
da man einen küchentisch mit 4 stühlen bei tedox oder nem baumarkt schon für 99 euro bekommt.

wäre sehr nett wen ihr mir helfen würdet/könntet an alle schön mal vielen dank für antworten.
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  #2  
Alt 21.02.2009, 05:52
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Beiträge: 6.578
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Wieviel m² in Eurem Ort angemessen sind und wie hoch die Miete sein darf, musst du beim zuständigen Amt erfragen. Das ist in jedem Ort anders!
Der Antrag auf Erstausstattung ist formlos zu stellen. Du schreibst auf, was Du benötigts. Was dann davon bewilligt wird, entscheidet das Amt. Es gibt unterschiedliche Verfahrensweisen bezüglich der Zahlung. Manche Ämter haben eine Pauschale (Höhe ebenfalls verschieden, da diese jede Kommune selber festlegt), manche Ämter geben Gutscheine für Möbellager mit Gebrauchtmöbeln aus.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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Stichworte
wohngeld, wohnung, wohnungserstausstattung, wohnungsgröße

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