| |
| |||||||
| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo liebe User, ich bekomme seit diesem Monat ALG II und bin in meine eigene erste Wohnung gezogen. Ich bin übrigens auch in der 21. Woche schwanger und lebe ohne den Erzeuger. Mir wurde jetzt die einmalige Beihilfe gewährt. Die sieht wie folgt aus: Esstisch - 30 € 2 Stühle - 30 € Waschmaschine - 250 € Couch - 150 € Staubsauger - 50 € Bügeleisen - 15 € Hausratpauschale - 100 € So weit, so gut. Meine Frage wäre jetzt diese: 1. Was ist genau eine Hausratpauschale? Ist das nur für kleines Zeug gedacht (Tücher, Geschirr...) oder darf ich mir damit z.B. einen Badezimmerschrank kaufen oder eine teurere Couch (statt 150 € dann 250 €), sowas in der Art eben? 2. Für die Waschmaschine habe ich nur 200 € ausgegeben, folglich sind 50 € "über". Darf ich mit diesem Geld beispielsweise einen teureren Esstisch kaufen (also nicht 30 € sondern 80 €)? Ich hoffe, ihr wisst eine Antwort, ich bin immer nur sehr sehr ungern bei meinem Sachbearbeiter... ![]() Und wann bekomme ich die einmalige Hilfe für Schwangerschaftskleidung und die Babyerstausstattung (beantragt ist beides schon seit einem Monat...) Vielen Dank schonmal! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Little Butterfly, Zitat:
Er hat hoffentlich genug Einkommen für Kindes- und Betreuungsunterhalt? lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Steht irgendwas im Bescheid, ob du die zweckentsprechende Verwendung des Geldes nachweisen musst? Im Normalfall sollte ein wenig Hin- und Herdispositionieren der Beträge keine Probleme auslösen, zeugt ja nur davon, dass du wirtschaften kannst. Anders sähe es aus, du würdest totalen Blödsinn davon kaufen und dann wieder beim Amt auf der Matte stehen, weil dir immer noch alles fehlt. Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| Bei der Babyausstattung solltest Du Dich gedulden. Es gibt Jobcenter, die zahlen eine Teil 6 Wochen vorher und den anderen Teil nach der Geburt, aus. Bei der SS-Bekleidung solltest Du nochmal nachfragen. |
|
#5
| |||
| |||
| Ehm, ja, damit ist der biologische Vater gemeint. Und nein, er ist zur Zeit in Haft und von ihm kann ich mir absolut nichts erhoffen. Ansonsten danke für die Antworten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| beihilfe-hartz iv, erstausstattung wohnung, schwangerschaft, wohnungserstausstattung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Brief an die Mutter | Oldtimer | Spass- und Plauderecke | 16 | 17.07.2011 11:22 |
| Bekomme ich trotz Ausbildung und BAB noch Kindergeld? | Azubine | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 18 | 28.05.2010 16:45 |
| Lebe in einer WG, muss jetzt Harz4 beantragen. Wie funktioniert das? | xeta | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 0 | 25.05.2010 16:17 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wie funktioniert Hartz 4 in eheähnlicher Gemeinschaft??? | Real_Sugar | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 3 | 22.01.2009 19:49 |