Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.02.2012, 14:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Wohnungserstausstattung - wie funktioniert das nun??

Hallo liebe User,

ich bekomme seit diesem Monat ALG II und bin in meine eigene erste Wohnung gezogen. Ich bin übrigens auch in der 21. Woche schwanger und lebe ohne den Erzeuger.

Mir wurde jetzt die einmalige Beihilfe gewährt. Die sieht wie folgt aus:

Esstisch - 30 €
2 Stühle - 30 €
Waschmaschine - 250 €
Couch - 150 €
Staubsauger - 50 €
Bügeleisen - 15 €
Hausratpauschale - 100 €

So weit, so gut. Meine Frage wäre jetzt diese:

1. Was ist genau eine Hausratpauschale? Ist das nur für kleines Zeug gedacht (Tücher, Geschirr...) oder darf ich mir damit z.B. einen Badezimmerschrank kaufen oder eine teurere Couch (statt 150 € dann 250 €), sowas in der Art eben?

2. Für die Waschmaschine habe ich nur 200 € ausgegeben, folglich sind 50 € "über". Darf ich mit diesem Geld beispielsweise einen teureren Esstisch kaufen (also nicht 30 € sondern 80 €)?

Ich hoffe, ihr wisst eine Antwort, ich bin immer nur sehr sehr ungern bei meinem Sachbearbeiter...

Und wann bekomme ich die einmalige Hilfe für Schwangerschaftskleidung und die Babyerstausstattung (beantragt ist beides schon seit einem Monat...)

Vielen Dank schonmal!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.02.2012, 14:52
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
Standard

Hallo Little Butterfly,

Zitat:
ich bekomme seit diesem Monat ALG II und bin in meine eigene erste Wohnung gezogen. Ich bin übrigens auch in der 21. Woche schwanger und lebe ohne den Erzeuger.
Da ist doch bestimmt der Vater des Kindes gemeint?

Er hat hoffentlich genug Einkommen für Kindes- und Betreuungsunterhalt?

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.02.2012, 15:37
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Steht irgendwas im Bescheid, ob du die zweckentsprechende Verwendung des Geldes nachweisen musst? Im Normalfall sollte ein wenig Hin- und Herdispositionieren der Beträge keine Probleme auslösen, zeugt ja nur davon, dass du wirtschaften kannst. Anders sähe es aus, du würdest totalen Blödsinn davon kaufen und dann wieder beim Amt auf der Matte stehen, weil dir immer noch alles fehlt.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.02.2012, 15:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Bei der Babyausstattung solltest Du Dich gedulden.
Es gibt Jobcenter, die zahlen eine Teil 6 Wochen vorher und den anderen Teil nach der Geburt, aus.

Bei der SS-Bekleidung solltest Du nochmal nachfragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.02.2012, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Ehm, ja, damit ist der biologische Vater gemeint. Und nein, er ist zur Zeit in Haft und von ihm kann ich mir absolut nichts erhoffen.

Ansonsten danke für die Antworten!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beihilfe-hartz iv, erstausstattung wohnung, schwangerschaft, wohnungserstausstattung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Brief an die Mutter Oldtimer Spass- und Plauderecke 16 17.07.2011 11:22
Bekomme ich trotz Ausbildung und BAB noch Kindergeld? Azubine BAB und sonstige Ausbildungsförderung 18 28.05.2010 16:45
Lebe in einer WG, muss jetzt Harz4 beantragen. Wie funktioniert das? xeta Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 0 25.05.2010 16:17
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wie funktioniert Hartz 4 in eheähnlicher Gemeinschaft??? Real_Sugar Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 22.01.2009 19:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0