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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo zusammen, für einen Bekannten - nennen wir ihn mal X - wollen wir heute noch einen Antrag für die ARGE Dortmund formulieren, der ihm zu etwas Geld für die Einrichtung seiner neuen Wohnung verhelfen soll. Die Ausgangslage: X ist 45 Jahre alt und erhält laufend Alg2 ohne Anrechnung irgendeines Einkommens. Er ist alleinstehend. Er lebte bis zum 31.12.2008 in einem möblierten Zimmer. Dieses wurde ihm gekündigt und er schloss - ohne Unterrichtung der ARGE - einen neuen Mietvertrag ab. Die für die neue Wohnung erforderliche Kaution konnte er mit der ausgezahlten Kaution vom möblierten Zimmer bezahlen. Auch die erste Miete im Januar zahlte er - da die ARGE vom Wohnungswechsel noch nichts wusste - vom Alg2 für Januar. Die neue Warmmiete ist ggü. den bisherigen KdU sogar 3 Euro günstiger. Nun das Problem: Das bisherige Zimmer war möbliert und zwar vollständig. In der neuen Wohnung wurde ihm zwar auch ein Schrank und ein Bett (mit Matratze, Kissen und Decke) überlassen, das war es dann aber auch. X ist nur mit einer Sporttasche und einem Rucksack voller Klamotten ausgezogen (Bekleidung & Waschzeug). Folgende erste Liste haben wir schon einmal für den Antrag an die ARGE erstellt (in Klammern die von uns geschätzten Anschaffungskosten): Kaffemaschine (15 €) E-Herd (300 €) Mikrowelle (40 €) Eierkocher (15 €) 2 Töpfe (groß & klein) (15 €) Geschirr (6 x jeweils Tasse, Teller, Suppenteller) (20 €) Besteck (6 x jeweils Messer, Gabel, Löffel, kl. Löffel) (15 €) Brotmesser (3 €) Dosenöffner (6 €) Flaschenöffner (1 €) Kühlschrank mit Gefrierfach (300 €) Stehlampe (10 €) Fernseher 55 cm (150 €) DVB-T-Box (40 €) DVB-T-Antenne (20 €) Radio (8 €) Fön (12 €) Waschmaschine (400 €) Summe 1.370 € ![]() Gibt es eine Beihilfe für den Hausrat als Darlehn oder als echte (und damit nicht rückzahlbare) Beihilfe? § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II habe ich soeben gelesen und das hört sich doch erst einmal gut an. Bin für jeden brauchbaren Tipp dankbar. |
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#2
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| Abgesehen davon, dass da Dinge dabei sind, die nicht notwendig sind, gibt es Wohnungserstausstattungen als einmalige Beihilfe. Allerdings, wie der Name schon sagt, nur beim Erstbezug einer Wohnung. Besagter Herr ist schon 45 Jahre alt und hatte sicher schon einmal eine Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Stimmt, er hatte schon einmal eine Wohnung und die hat er vor Jahren seiner damaligen Frau gelassen. Mittlerweile geschieden und eben in einem möblierten Zimmer untergekommen. Bevor jetzt die Frage nach dem Grund des Umzuges kommt: Er ist nun einmal ein schwieriger Zeitgenosse und durchaus dem Alkohol zugeneigt. Wenn er dann aber im Vollrausch in der Nacht in seinem möblierten Zimmer ein kleines Schränkchen zertrümmert und mit dem Holz ein Lagerfeuer - mitten im Zimmer - entzündet, dann ist auch beim geduldigsten Vermieter Feierabend. Naja, trotzdem will ich ihn nicht ganz ohne Hilfe lassen. Es ist auch schade, dass noch keine Trödelmarktsaison ist. Da könnte man vieles günstiger bekommen. Aber dennoch: Die Notlage ist zur zeit da. Das ist nicht weg zu diskutieren. |
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#4
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| Und trotzdem oder gerade deshalb sollte man es nicht übertreiben! Mikrowelle? Ist nicht lebensnotwendig und gehört daher nicht zur Erstausstattung. Alles 6 mal? Nicht, wenn man nur eine Person ist! Kaffeemaschine? Geht auch türkisch. Neuer E-Herd, neuer Kühlschrank, neue Waschmaschine? Gibts auch im Gebrauchtwarenkaufhaus oder Second-Hand-Laden. Gerade, wenn die Gefahr besteht, das es über kurz oder lang wieder in Flammen aufgeht. Flaschenöffner für nen Euro. Ich würd mich schämen. Die Dinger gibts en masse beim Kauf von Bierkästen als Werbegeschenk dazu. Ich glaubs ja wohl. Schenk dem Kumpanen einen Öffner, dann hat er einen. Radio UND TV??? Vergiss ein. Eins von beidem reicht sehr wohl zur "Teilhabe an der Umwelt". Kühlschrank mit Gefrierfach? Dein Kumpel hat Zeit, der braucht kein Gefrierfach, der kann täglich einkaufen gehen. Sorry, aber ich glaube, du solltest schnellstmöglich mal die Ansprüche runterschrauben und ALG 2 nicht als Selbstbedienungsauswahlladen sehen. Es gibt das LEBENSNOTWENDIGSTE! Nicht mehr und nicht weniger. Turtle |
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#5
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| Jepp. Und Eier kann man auch im Topf kochen. Kein Mensch braucht zwingend dazu einen Eierkocher.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Klar, da wird natürlich von der ARGE gekürzt und der Außendienst schaut sich die lage vor Ort vielleicht auch noch genau an. Aber beantragen kann man das ja. Ob er bewilligt bekommt ist eine ganz andere Sache. Jetzt ist der Bekannte übrigens bei mir. Wir haben den Antrag eben noch besprochen und werden der Liste noch folgende notwendige Dinge hinzufügen: Bügeleisen (20 €) Bügelbrett (20 €) Wäscheständer (15 €) Kleiderbügel (5 €) Pfanne (10 €) Pfannenwender (1 €) Frühstücksbrettchen 2x (8 €) Wanduhr (8 €) Aschenbecher (2 €) Er hatte auf seinem Zettel noch Geschirrspülmaschine, Rasierapparat, Personenwaage und Stabmixer notiert. Aber das lassen wir mal. |
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#7
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| Bügeln kann man auf einem Tisch. Dazu braucht man kein Bügelbrett. Und Aschenbecher ist ja wohl ein Witz, oder?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Bei uns gibt es für Hausrat z.B. nur einen Pauschalbetrag von 100 €. Laut eurer Liste wäre bei uns folgendes darin enthalten: - Kaffeemaschine - Mikrowelle - Eierkocher - Töpfe - Geschirr, Frühstücksbrettchen - Besteck, Brotmesser - Dosen- und Flaschenöffner - Fön - Bügeleisen und -brett - Wäscheständer - Kleiderbügel - Pfanne und Pfannenwender - Wanduhr - Aschenbecher Wenn ich jetzt mal eure Geldbeträge nehme, wäre ich bei den genannten Dingen bei knapp 230 €. Da muss man schon einige Abstriche machen und eben wirklich nur das notwendigste nehmen. Wegfallen würde demnach: Mikrowelle, Eierkocher, Frühstücksbrettchen, Brotmesser, Flaschenöffner, Bügelbrett, Wanduhr, Aschenbecher. Du die ganzen anderen Dinge bekommt man in den Angeboten bei irgendwelchen Discountern noch günstiger oder man schaut einfach mal in der Zeitung nach Haushaltauflösungen oder ähnlichen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#9
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| Das Spiel von Antrag und Bewilligung ist ja gerade gekennzeichnet von völlig überzogenen Anträgen und einer hierzu reduzierten Bewilligung. Will man 100 bekommen, dann muss man 200 beantragen. Dann freut sich der Gebende, dass er die Hälfte kürzen kann und denkt, er habe gespart. Und der Empfänger freut sich über das, was er bekommt und ursprünglich auch nur benötigt hat. Aber wem erzähl ich das: Alg2-Empfänger beantragen Leistungen genauso wie Kommunen Fördermittel beim Land. Naja .... |
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#10
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| Muss grad echt schmunzeln, bei 6 Tellern ist keiner übrig, den man als Brettchen nutzen kann? In Hamburg gibt es für 1 Person 809€. Fachliche Vorgaben zu § 23 SGB II - Stadt Hamburg |
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| beihilfe, darlehn, ersteinrichtung, wohnung, § 23 |
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