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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #11  
Alt 18.01.2009, 17:34
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Luitpold Beitrag anzeigen
Das Spiel von Antrag und Bewilligung ist ja gerade gekennzeichnet von völlig überzogenen Anträgen und einer hierzu reduzierten Bewilligung.

Will man 100 bekommen, dann muss man 200 beantragen. Dann freut sich der Gebende, dass er die Hälfte kürzen kann und denkt, er habe gespart.

Und der Empfänger freut sich über das, was er bekommt und ursprünglich auch nur benötigt hat.
Und dann wundern sich normale Menschen, dass die Antragsbearbeitung so lange dauert.
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  #12  
Alt 18.01.2009, 18:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Zitat:
Will man 100 bekommen, dann muss man 200 beantragen. Dann freut sich der Gebende, dass er die Hälfte kürzen kann und denkt, er habe gespart.
So ein Blödsinn! Wir sind hier nicht auf einem türkischen Basar.

Eierkocher habe ich seit ich ihn zur Hochzeit geschenkt bekommen und danach vielleicht 3 oder 4 mal benutzt habe, nie wieder benutzt. Das sind jetzt gute 15,5 Jahre her. Holz-Frühstücksbrettchen liegen ganz hinten links im Schrank unter den Metallschüsseln, die ich auch nie benutze, außer vielleicht an Silvester zum Bleigießen. Da reichen doch wohl normale Teller aus! Wanduhr? Bügelbrett? Unnötiger Nonsens. Aschenbecher? Rauchen abgewöhnen. Ist billiger und gesünder. Kleiderbügel bekommt man umsonst, wenn man in Bekleidungsgeschäften mal nachfragt.

Aber wenn man das Sachen nicht mit aus eigener Kraft verdientem Geld bezahlen muss, kann man ja hochstapeln. Es kommt nur oft vor, dass, wer hoch stapelt, tief fällt.

Ich glaube kaum, dass man mit überzogenen Ansprüchen auch noch den Geduldsfaden der Bearbeiter im Amt überstrapazieren sollte. Von daher, Luitpold, würde ich dir eher raten, deinem Bekannten nicht mit solche einer Mentalität, wie du sie zeigst, zur Seite zu stehen. Es wird ihm mehr schaden als nutzen.

Turtle
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  #13  
Alt 19.01.2009, 12:23
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Hallo, ich hätte auch gerne mal eure Meinung zu meiner Liste gehört. Kurz dazu ich habe 2 Kinder hatte noch keinen eigenen Hausstand und habe um vater staat nicht so auszunehmen schon viel bei Wohnungsauflösungen erworben. Das wichtigste was mir noch fehlt habe ich hier einmal aufgelistet.
Es wäre für mich dringlichst das ich die Summe der von mir angegebenen Küche und Waschmaschiene auch bekomme da ich das günstigste gesucht habe was es hier gibt. Meint ihr das ist machbar?

also:

Küche: 1 Spülenschrank mit Spüle und Mischbatterie ( 105 € )
1 einzelner und 1 doppelter Hängeschrank ( 111 € )
einzelner Unterschrank mit Sockel und Griff ( 99 € )

div. Hausrat: Besteck,Gläser,Mülleimer, Staubsauger, 2 Pfannen


1 Waschmaschiene ( 250 € )

Wohnzimmer: 1 Sofa ( 150 € ), 1 Couchtisch ( 30 € )

für jedes Zimmer jeweils eine Deckenleuchte ( 3 Zimmer + Küche 40€ )

1 Kinderzimmerteppich 18 m² pro m² 2.99=54 €


macht 839 € ich glaub das wird wohl nichts auwei und dabei habe ich schon den Rest wie E-Geräte von überall erbettelt
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  #14  
Alt 19.01.2009, 12:24
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Wie bzw. wo wohnst Du denn jetzt?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #15  
Alt 19.01.2009, 12:27
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Noch bei meinem Ehemann die Wohnung ist zum 28.02. gekündigt und ich warte noch auf die Zustimmung vom Amt für mein Wohnungsangebot voher kann ich den Antrag auf die Erstausstattung nicht stellen
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  #16  
Alt 19.01.2009, 12:32
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ich habe angst wegen der Küche und der Waschmaschiene ein Sofa, nagut ist nicht schön aber nicht so wichtig wenn ich keins habe nur muss ich ja für meine Kinder waschen können und töpfe und teller hätte ich schon ganz gern im Schrank verstaut....bereitet mir schlaflose Nächte....
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  #17  
Alt 19.01.2009, 12:42
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Der Hausrat muss unter Euch aufgeteilt werden. Da wird es möglich sein, dass Ihr das Geschirr/ Töpfe und Pfannen und Besteck teilt?! Da Du die Kinder mitnimmst, solltest Du wohl auch am ehesten die Waschmaschine von Deinem Mann bekommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #18  
Alt 19.01.2009, 12:50
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mein Mann hat leider seinen gesamten Hausstand vor der Ehe mitgebracht ich kann nur wenig mitnehmen die Waschmaschiene hier ist auch seine würde mir selbst wenn er sie mir gibt ( was nicht passiert ) nicht viel nützen da sie schon Wasser verliert. Und zu dem Hausrat das hat für ihn ein persönlichen Wert ( sagt er ) das hat er alles von seiner Oma bekommen ( leider auch vor der Ehe wir sind erst 2 Jahre verheiratet ) und die ist gestorben. Er ist ziemlich uneinsichtig und rechtlich ist es seins. ich hatte kürzlich Geburtstag und habe mir Töpfe und Teller schenken lassen also ich sehe schon zu das ich es so gut es geht alleine hin bekomme. Aber ich fürchte die selben Sachen wie du fragt sich das Amt auch. Dann habe ich ein großes Problem!
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  #19  
Alt 19.01.2009, 13:15
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Aber 839 € sind auch viel Geld....so ein Mist.... wälze eine Anonce nach der anderen aber niemand will seine Küche los werden bei ebay nur an Selbstabholer und dann noch 500km weit weg wüsste nicht wie ich das anstellen soll ein bisschen Geld habe ich ja schon angespart aber da wir schon Leistungen beziehen beläuft sich das gerade mal auf 60 € damit kann ich den Teppich für die Kinder bezahlen und dann ist schon wieder schluß.....ich bin froh wenn ich es irgendwie überstanden habe ! Was gibt es den im Höchstfall für Küchenschränke? weißt du das?
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  #20  
Alt 19.01.2009, 14:13
Benutzerbild von Mandy
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Da hat jedes Amt andere Vorgaben im Bezug auf die Höhe. Kann auch sein, dass man Dich mit Gutschein ins Möbellager einer gemeinnützigen Einrichtung schickt.
__________________
Grüsse,

Mandy

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beihilfe, darlehn, ersteinrichtung, wohnung, § 23

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