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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 19.12.2011, 09:31
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Registriert seit: 19.12.2011
Beiträge: 3
Frage Wohnung ohne Fussböden

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Wir ziehen im Feb. in eine größere Wohnung weil die jetztige zu klein ist. Dies ist auch vom Jobcenter genehmigt worden. Wie wir jetzt feststellen mussten wird in der Wohnung kein Fußbodenbelag verlegt, d.h. Altbau daher sind nur Spannplatten drinne. Nach einem Anruf beim Jobcenter hieß es nur das ist Sache des Vermieters. Bei meinen recherchen im Internet habe ich jedoch überall das Gegenteil gelesen.

Meine Frage:
Kann man für die Anschaffung von Fussböden einmalig einen bestimmten Betrag bekommen oder darf das Amt dies verweigern.

Vielen Dank schon ma im Voraus
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  #2  
Alt 19.12.2011, 09:44
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Das ist Sache des Vermieters. Der Vermieter hat Euch die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben, ganz einfach.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.12.2011, 10:20
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.192
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Die Frage von avataroflive ist ja wirklich nicht neu, es sind dutzende Anfragen zu diesem Thema hier im Forum vorhanden.

Dennoch: ich habe bislang noch keine Gesetzesgrundlage gefunden, die es dem Vermieter aufbürdet, den Wohnraum prinzipiell mit Bodenbelag zu bestücken.

Die Wohnung ist bewohnbar zu vermieten, keine Frage. Ob eine Wohnung ohne Bodenbelag wirklich unbewohnbar ist - ich weiß es nicht hundertprozentig.

Mich würde also wirklich die entsprechende Gesetzesgrundlage interessieren, zumal ich bislang selbst IMMER nur Wohnungen angemietet habe, die (außer vielleicht im Küchen- und Flurbereich, dort Fliesen) ohne jeden Belag waren.
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  #4  
Alt 19.12.2011, 10:38
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
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Hallo avataroflive,

Sucht euch doch einfach eine Wohnung mit entsprechend vorhandenen
Belag.

Ansonsten dem VM klarmachen, das es schwer wird die Wohnung ohne
Bodenbelag zu vermieten.

Wenn ihr den Mietvertrag schon unterschrieben habt, dann habt ihr
gemietet wie gesehen,und kein Anrecht mehr auf einen Belag.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #5  
Alt 19.12.2011, 11:33
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Registriert seit: 19.12.2011
Beiträge: 3
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Danke für die vielen Antworten. Es ist mir aus meiner Sicht her schon klar das wir kein anrecht auf den Belag vom Vermieter aus haben. Es geht mir um das Anrecht auf eine Einmalzahlung für den Belag vom Jobcenter.

P.S. Eine andere Wohnung zu suchen ist pure ironie im angesicht das wir 1 Jahr gebraucht haben um einen Vermieter zu finden der an Menschen vermietet die noch was vom Amt dazu bekommen
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  #6  
Alt 19.12.2011, 12:05
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Nein,w arum solltet Ihr ein Anrecht darauf haben. Der Vermieter hat die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben. Wenn die Wohnung bewohnbar ist, was wollt Ihr dann? Mehr als bewohnbar ist nicht notwendig.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #7  
Alt 19.12.2011, 12:13
Benutzerbild von Fate
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Beiträge: 401
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Mal ein Tipp (Leistungsbezieher denken da vielleicht nicht dran^^):

In jedem Baumarkt gibt es PVC-, Laminat- und Teppichreste fast hinterhergeschmissen.

Aber beim JC beantragen ist ja viel einfacher *Vollkasko*
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  #8  
Alt 19.12.2011, 12:37
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Registriert seit: 19.12.2011
Beiträge: 3
Daumen runter

@ Fate
Toller Tipp. Echt spitzen Leistung. Naja eigentlich find ich es einfach eine Frechheit. Nur mal so nebenbei erwähnt in unserer Wohnung steht nix aber auch gar nix was neu gekauft wurde. Ich bin da schon sehr kreativ. Aber wo nicht mehr ist, ist nicht mehr. Und bei nem Umzug muss auch noch einiges mehr angeschaft werden als die Fussböden.

@ Mandy
Ich kann wohl kaum in eine eine Wohnung mit Spanplatten als Boden wenn man einen 2 jährigen Sohn hat.

Man scheint hier wohl doch fehl am Platz zu sein wenn man hier nur als sozialschmarotzer abgetan wird nur weil das Geld nicht reicht.
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  #9  
Alt 19.12.2011, 12:40
Benutzerbild von Fate
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Beiträge: 401
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Zitat:
Zitat von avataroflive Beitrag anzeigen
@ Fate
Toller Tipp. Echt spitzen Leistung. Naja eigentlich find ich es einfach eine Frechheit. Nur mal so nebenbei erwähnt in unserer Wohnung steht nix aber auch gar nix was neu gekauft wurde. Ich bin da schon sehr kreativ. Aber wo nicht mehr ist, ist nicht mehr. Und bei nem Umzug muss auch noch einiges mehr angeschaft werden als die Fussböden.
Muß ich auch, aber ich muß leider selber für sowas bezahlen

Dann kauft es nach und nach, spart dafür.
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  #10  
Alt 19.12.2011, 12:48
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Zitat:
Zitat von avataroflive Beitrag anzeigen
@ Fate
Toller Tipp. Echt spitzen Leistung. Naja eigentlich find ich es einfach eine Frechheit. Nur mal so nebenbei erwähnt in unserer Wohnung steht nix aber auch gar nix was neu gekauft wurde. Ich bin da schon sehr kreativ. Aber wo nicht mehr ist, ist nicht mehr. Und bei nem Umzug muss auch noch einiges mehr angeschaft werden als die Fussböden.

@ Mandy
Ich kann wohl kaum in eine eine Wohnung mit Spanplatten als Boden wenn man einen 2 jährigen Sohn hat.

Man scheint hier wohl doch fehl am Platz zu sein wenn man hier nur als sozialschmarotzer abgetan wird nur weil das Geld nicht reicht.
Tja, dann hättest Du das mit dem Vermieter klären müssen, dass Du so nicht einziehen kannst. Dann ist die Wohnung ja anscheinend doch nicht bewohnbar. Fakt ist, dafür ist der Vermieter zuständig oder eben Du alleine!
__________________
Grüsse,

Mandy

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