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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#21
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| Zitat:
![]() Es mag traurig sein, aber es gibt wirklich solche Menschen............. Ja echt, meine Freundin arbeitet in einer Bäckerei (Verkauf) Da gibt es ein paar die kommen täglich, erzählen täglich das die Semmeln und das Brot nicht gut sind und kaufen es trotzdem......... Ich glaub - manches muß man einfach nicht verstehen........... |
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#22
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| Der BGH hat wie´folgt geurteilt: Ein im Laufe einer langen Mietzeit baufällig gewordener Balkon und ein vollständig verschlissener Fußbodenbelag stellen auch in einem Altbau vom Vermieter zu beseitigende Mietmängel dar (BGH VIII ZR 343/08 WuM 2010, 235). Das müsste doch auch für den Erstbezug gelten. Im übrigem würde ich dem Vermieter wegen arglistiger Täuschung den Mietvertrag kündigen. Denn: ihr werdet doch wohl nicht so dumm gewesen sein, eine Wohnung ohne Bodenbelag anzumieten. Also bleibt ja nur die Möglichkeit das der Vermieter in der Zeit zwischen euerer Besichtigung und jetzt den Bodenbelag entfernt hat. |
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#23
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| In deinem Urteil geht es um einen Mietmangel an einem vorhandenen Fussbodenbelag. Jetzt such aber noch nach einem Urteil, welches besagt, dass eine Wohnung nur mit Fussbodenbelag vermietet werden darf. Wirst du nicht finden. |
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#24
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| Tja artic48, dann lasse dich davon leiten! Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#25
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| Hallo, ich weiß wirklich nicht, was sich manche Leute denken. Ich schaue mir doch eine Wohnung an, bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe. Und wenn mir die Wohnung (oder der Fußbodenbelag) nicht gefällt, dann unterschreibe ich diesen Mietvertrag nicht. Aber, wenn ich die Wohnung eben so anmiete - mit diesem Bodenbelag, dann kann ich dann später doch nicht "schreien", wenn das JC diesen nicht bezahlt - warum soll dann auch der Steuerzahler für so viel Dummheit aufkommen! |
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