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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 10.03.2010, 23:11
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Registriert seit: 07.03.2010
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Beiträge: 7
Standard Wichtig: Einmalige Beihilfe Erstausstattung?

Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern.
Erhalte kein HARTZ IV oder ALG II und habe auch nie welches erhalten.
Jetzt muss ich aber (aus familiären Problemen) so schnell wie möglich umziehen.
Hoffe die 2-Zi-Wohnung wird um die 450€ warm kosten.
Ich arbeite zur Zeit als Aushilfe (400€ Basis) und werde ab nächsten Monat noch zusätzlich wo anders arbeiten wo ich noch ca. 700€ netto erhalten werde, also 1100€.
Aber ich kann mir die Ausstattung der Wohnung nicht leisten.
Meine Frage:
Erhalte ich eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung?? oder sonst noch andere Hilfen?

Danke schon mal für die Antwort!!
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  #2  
Alt 11.03.2010, 08:19
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Als unter 25 Jährige sind in erster Linie Deine Eltern für Dich zuständig in Form von Unterhalt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 11.03.2010, 17:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Was für familiäre Probleme? Wenn du Hilfe über ALG 2 möchtest, musst du einen wichtigen Grund nachweisen können, dass man dir den Auszug bewilligt! Und ohne Auszugsbewilligung natürlich auch kein Geld für die Wohnungsausstattung!

Turtle
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  #4  
Alt 11.03.2010, 19:04
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Registriert seit: 07.03.2010
Ort: Stuttgart
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Hallo,
mein Vater drängt mich dazu mir eine eigene Wohnung zu suchen und auszuziehen weil er sich das nicht mehr leisten kann mich zu unterhalten.
Außerdem gibt es hier zu Hause Tag und Nacht nur noch Stress mit meinem Vater.
Es funktioniert einfach nicht mehr.
Aber ich möchte ja kein ALG 2, das würde mir dann bei einen Gehalt von 1100€ Netto wahrscheinlich auch gar nicht zustehen, warum muss ich einen wichtigen Grund nachweisen können, dass man mir den Auszug bewilligt?
ich wollte nur wissen ob ich dann eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung meiner Wohnung erhalte?

Liebe Grüße...
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  #5  
Alt 11.03.2010, 19:18
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Als ALG II-Empfänger vielleicht, aber das bist Du ja nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 11.03.2010, 19:30
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Registriert seit: 07.03.2010
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Beiträge: 7
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Achso, kriegt man die einmalige Beihilfe für die Erstausstattung nur wen wen man ALG II oder Sozialhilfe Empfänger ist?!
Ich hatte gehört das man diese einmalige Beihilfe kriegt wen man zum ersten mal vom Elternhaus auszieht und eine eigene Wohnung nimmt..

Liebe Grüße
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  #7  
Alt 11.03.2010, 21:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Aha. Und von wem, wenn nicht vom Amt, das für ALG 2 zuständig ist? Oder dachtest du, der Staat schenkt jedem Jugendlichen, der auszieht eine Wohnungseinrichtung? Ungeachtet der Gründe des Auszuges, des vorhandenen Einkommens und Vermögens usw?!

Turtle
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  #8  
Alt 11.03.2010, 21:17
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Beiträge: 7
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Nein, das ist mir schon klar das die Beihilfe dan vom Amt, das für ALG 2 zuständig ist kommen würde.
Aber meine Frage ist ja hier: Würde mir diese Hilfe zustehen???
Also würde ich diese einmalige Beihilfe erhalten obwohl ich dan ja 1100€ Netto verdienen würde mir die Ausstattung aber trotzdem nicht alleine leisten könnte??

LG
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  #9  
Alt 11.03.2010, 21:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Solche Hilfen kann es auch für "Geringverdiener" geben, also Leute, die knapp überm ALG 2 liegen. Ob das bei dir mit 1100 Euro und wahrscheinlich anrechenbaren 820 Euro so sein wird, hängt a) davon ab, ob man dir überhaupt eine eigene Wohnung anerkennt und b) wie hoch dann dein Bedarf wär. Und was es in dem Amt als Beihilfe gibt, denn die meisten zahlen ja eine Pauschale aus.

Nehmen wir mal an, deine Miete beträgt all inclusiv 400 Euro. Dann wäre dein Bedarf 359 Euro Regelsatz + 400 Euro Miete = 759 Euro. Bei 820 Euro Einkommen lägst du also 61 Euro im Monat drüber. 6 Monate Ansparrate ist gesetzlich zu nehmen, dann sind wir bei 366 Euro. Wenn z. B. das Amt eine Ausstattungspauschale von 800 Euro hätte, könntest du 444 Euro bekommen.

Aber eben alles nur, wenn man überhaupt anerkennt, dass du eine eigene Wohnung brauchst.

Turtle
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  #10  
Alt 11.03.2010, 22:29
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Achso, vielen dank.
Ob ich eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung bekommen würde, hängt also auch davon nicht ab, dass ich BIS JETZT noch nie mehr als 400€ Netto verdient habe?!
Denn z.B. ALG II erhält man ja erst wen man min. 12 Monate min. als Teilzeit gearbeitet hatt.

Liebe Grüße
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Stichworte
arbeit, einmalige beihilfe, erstausstattung, möbel, wohnung

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