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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, vielleicht könnt ihr mir die Frage beantworten, wem eine Erstausstattung genehmigt wird? Mein Freund ist 18 Jahre alt und am 1.05.11 von zu Hause ausgezogen, weil er mit seinen Eltern nicht mehr klar gekommen ist, da diese im sein komplettes Ausbildungsgeld als Kostgeld weggenommen haben. Seitdem wohnt er bei mir und hat jetzt zum 01.07.11 eine 1 Zimmer-Wohnung mit ca. 30qm für ca. 300 € warm. Sein Ausbildungsgeld (er ist im ersten Lehrjahr) beträgt 310 Euro und er hat eine Aufbereitung?? des Ausbildungsgeldes bekommen, sodass er monatlich nun 572 Euro bekommt. Bereits vor einem Monat hat er erst beim Arbeitsamt eine Erstausstattung beantragt, wurde dann aber zum Jobcenter geschickt wo es erneut beantragt wurde. Er wurde sehr viel hin und her geschickt und jedesmal wurde ihm gesagt dass das Jobcenter sich meldet und ihm sagt ob es abgelehnt wurde oder genehmigt wurde. Darauf das das Jobcenter sich an den Terminen nicht gemeldet haben ist er ein paar mal dort gewesen um zu fragen was nun ist. Die Sachbearbeiterin meinte nun zu ihm, er hätte sich nicht genug darum bemüht und deshalb lehnt sie ihm das ab. Jedoch hat er sehr oft angerufen und war sehr oft da. Er hatte gleich zum ersten Termin alle notwendigen Unterlagen mit. Das hört sich für mich sehr nach einer Ausrede an. Nun will sie ihm das ablehnen, weil sie meinte es liegt an ihr ob sie es ihm bewilligt oder nicht. Jetzt hat ihm ein Freund erzählt das er seine Ausbildung abgebrochen hat, nun Hartz 4 bekommt und ihm seine Erstausstattung sofort genehmigt wurde! Da frag ich mich, warum Leute die keinen Bock haben zu arbeiten ALLES bezahlt bekommen, so wie seine Eltern zum Beispiel, die einen Barbecuegrill, ein Pool und ein großes Trampolin im Garten stehen haben, und warum Leute die arbeiten gehen, sich bemühen diese Ausstattung zu bekommen total benachteiligt sind. Das ist für mich der Beweis das Leute die keinen Bock haben zu arbeiten belohnt werden und die, die arbeiten gehen auch noch bestraft werden!! |
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#2
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| Da er kein Geld vom Jobcenter bekommt, hat er unter normalen Umständen gar keinen Anspruch auf eine Erstausstattung. Er bezieht ja bestimmt BAB. oder? Wenn er jetzt seine Ausbildung abbrechen würde, dürfte er höchstwahrscheinlich zu seinen Eltern zurückziehen. |
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#3
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| Zitat:
Und selbst wenn, wäre es kein Grund, jedem achtzehnjährigen Azubi eine 'Erstausstattung' zu spendieren. Es scheint so zu sein, daß durch ganze Sozialhändling in Deutschland in breiten Kreisen die Koordinaten für Notwendiges und Angemessenes etwas verrutscht sind. |
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#4
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| Manuel79, Nein, BAB bekommt er nicht. Und das Arbeitsamt bezahlt ihn diese Aufbereitung des Ausbildungsgeldes. Und seine Ausbildung will er ja auch nicht abbrechen. mpumpe, seine Eltern haben in ihrem Garten sowohl Pool, als auch ein Trampolin. Da frage ich mich wie die sich das leisten können, wenn sie Hartz 4 bekommen? Außerdem braucht er keinen Luxus. Das einzige was er haben wollte war ein Herd, ein Bett, eine Küchenzeile und ein Esstisch. Den Rest wollte er von Freunden und Familie organisieren. Das Problem ist nämlich, dass seine Eltern mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen und deshalb sein Bett nicht rausrücken. Du hast auch recht, dass nicht jeder die Erstausstattung kriegen sollte. Aber warum bekommen Leute die kein Bock auf arbeiten haben die Erstausstattung und Leute die arbeiten nicht? Wer hat unter welchen Umständen Recht auf die Erstausstattung? |
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#5
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| Es ist leider oft so, dass sich junge Erwachsene mit den Eltern nicht verstehen. Wenn jedem dann eine Erstausstattung spendiert würde, wäre der Staat blank. Ich habe selbst eine erwachsene Tochter, die jetzt mit 25 und nach Abschluss ihrer zweiten Ausbildung auszieht. Wir hatten auch oft Differenzen, trotzdem musste sie so lange zu Hause wohnen bleiben, bist sie es sich leisten konnte auszuziehen. Jetzt ist es endlich so weit. Sie hat sich während ihrer Ausbildung Geld auf die Seite gelegt und muss sich jetzt davon ihre "Erstausstattung" kaufen, die noch fehlt. Bett, Schreibtisch, Schränke nimmt sie natürlich aus ihrem Zimmer mit. Wenn es wirklich so ist, dass seine Eltern das komplette Ausbildungsgehalt einbehalten, was ich mir nicht vorstellen kann, muss er sich an diese wenden, sie sind unterhaltverspflichtet bis er 25 Jahre alt ist bzw. seine Ausbildung beendet hat. |
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#6
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| A) Die "Aufbereitung" vom Arbeitsamt dürfte BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) sein. B) Als Azubi hat er keinen Anspruch auf Wohnungserstausstattung. Er wird sich - wie so viele andere Azubis auch - halt an den Schwarzen Brettern der Supermärkte, den Anzeigenteilen der Zeitung und dem Sperrmüll rechts und links am Wegrand bedienen müssen. C) Man soll nicht alles glauben, was andere sagen. Denn: schmeißt er seine Ausbildung und will dann ALG 2, dann bekommt er erstmal 3 Monate Sanktion. Das heißt: kein Geld. Findest du das wirklich erstrebenswert? Turtle |
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#7
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| Ja, das ist natürlich klar das nicht jeder Jugendliche sagen kann "Ich verstehe mich nicht mit mein Eltern ich zieh aus!" aber seine Eltern haben ihn wirklich seine kompletten 310 Euro genommen und er hatte letzendlich wirklich nichts! Der entscheidene Grund warum er dann übergangsweise zu mir gezogen ist, war das sein Vater ihn wiederholt verprügelt hat. Zur Seite legen konnte er sich nichts, da er wie gesagt nichts hatte, und meine Eltern haben gesagt er kann übergangsweise hier bleiben aber auch nicht Ewigkeiten. Nein, er bekommt kein BAB, dies hatte er extra nachgefragt ob das BAB ist. Seine Ausbildung will er natürlich nicht hinschmeissen!! Ich meine lediglich, dass Menschen die Hartz 4 kriegen auf gut deutsch alles in den *** gesteckt bekommen! Meine Eltern gehen beide arbeiten und wir können uns lustigerweise keinen Pool, Barbecuegrill oder ein Trampolin leisten! Kann man irgendwo z.B. im Gesetzbuch nach lesen wer Erstausstattung genehmigt kriegt??? |
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#8
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| Ja, im SGB. Nur zum x-ten Male, als Azubi ist er nicht anspruchsberechtigt. Kann man auch im SGB nachlesen. Google einfach mal. |
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#9
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| Ich glaube, die Neiddiskussion sollte jetzt hier beendet werden. Beantrage doch selbst mal ALG 2, mal sehen, ob dir Maßnahmen und 1 Euro Jobs schmecken und ob man dir wirklich alles in den ..... schiebt! ![]() Gesetze? Bitte: Zitat:
Welche Leistungen in § 24 verankert sind, findest du hier: SGB 2 - Einzelnorm Und da gibts nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II: also Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung für das Kind aus Anlass der Geburt. Weiter nichts... Denn schwanger wird er ja wohl nicht sein. Turtle |
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#10
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| Zitat:
ist kein BAB, sondern Ausbildungsgeld, da das der Satz für Azubis ist (einschl. Miekostenzuschuß), die eine über REHA geförderte Ausbildung machen und nicht mehr zu Hause wohnen.
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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| Stichworte |
| ausbildung, erstausstattung, hartz 4 |
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