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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, ich bin 19 jahre alt,Schülerin, und würde gerne von zuhause ausziehen. Der Umzug ist bereits vom Amt genehmigt, nur fehlt mir noch das gewisse "Kleingeld" für das ganze Drum und Dram....... Also ich weiß bereits das die Wohnungca 45m2 groß sein darf und nur (in meinem Fall) ca 350€ kosten darf........ auch die Renovierungskosten übernimmt das Amt soweit...... Jetzt habe ich aber durch Zufall gehört, dass man auch noch weitere Dinge beabtragen kann (worauf man natürlich vom Amt selbst meist nicht drauf hingewiesen wird) u.a. einen Duschvorhang oder soetwas in der Art..... Wisst ihr da mehr???? ![]() ![]() ![]() Wäre super wenn ihr mir antwortet...ist echt dringend. Liebe Grüße, die MinnieMouse |
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#2
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| Hi, die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte wird von jeder Arge (Kommune ist zuständig) unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei Antragstellung über einen ausreichenden Bestand an Bekleidung und Hausrat verfügt wird. Nur in wenigen Einzelfällen wird daher die Gewährung einer Erstausstattung für Bekleidung oder Hausrat erforderlich sein. Beispielhaft sind folgende Sachverhalte: Notwendiger Auszug junger Heranwachsender aus der elterlichen Wohnung, soweit die Bereitstellung an Hausrat nicht durch die Eltern erfolgt. Für die Arge Wuppertal zum Beispiel gilt: Die Pauschalen für die Erstausstattung von Hausrat wurden wie folgt festgelegt: Schreibe einfach eine Liste mit den Sachen, die du für unbedingt notwendig hältst. Streichen kann die Arge immer noch.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Danke für deinen Beitrag...... Ich werde mein Glück mal versuchen |
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