Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.09.2009, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
Standard Was kann ich beim Amt noch alles für die eigene Wohnung beim Amt beantragen? WICHTIG!

Hallo, ich bin 19 jahre alt,Schülerin, und würde gerne von zuhause ausziehen. Der Umzug ist bereits vom Amt genehmigt, nur fehlt mir noch das gewisse "Kleingeld" für das ganze Drum und Dram.......

Also ich weiß bereits das die Wohnungca 45m2 groß sein darf und nur (in meinem Fall) ca 350€ kosten darf........ auch die Renovierungskosten übernimmt das Amt soweit......

Jetzt habe ich aber durch Zufall gehört, dass man auch noch weitere Dinge beabtragen kann (worauf man natürlich vom Amt selbst meist nicht drauf hingewiesen wird) u.a. einen Duschvorhang oder soetwas in der Art.....

Wisst ihr da mehr????


Wäre super wenn ihr mir antwortet...ist echt dringend.

Liebe Grüße, die MinnieMouse
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.09.2009, 19:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte wird von jeder Arge (Kommune ist zuständig) unterschiedlich gehandhabt.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei Antragstellung über einen ausreichenden Bestand an Bekleidung und Hausrat verfügt wird. Nur in wenigen Einzelfällen wird daher die Gewährung einer Erstausstattung für Bekleidung oder Hausrat erforderlich sein. Beispielhaft sind folgende Sachverhalte:

Notwendiger Auszug junger Heranwachsender aus der elterlichen Wohnung, soweit die Bereitstellung an Hausrat nicht durch die Eltern erfolgt.

Für die Arge Wuppertal zum Beispiel gilt:

Die Pauschalen für die Erstausstattung von Hausrat wurden wie folgt festgelegt:

Schreibe einfach eine Liste mit den Sachen, die du für unbedingt notwendig hältst. Streichen kann die Arge immer noch.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.10.2009, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für deinen Beitrag...... Ich werde mein Glück mal versuchen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnung erst später beantragen? Jels Grundsicherung - Sozialhilfe 1 24.09.2009 20:08
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug in eine neue Wohnung Isy22 Kosten der Unterkunft 43 12.09.2009 17:21
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bei Trennung zuerst Wohnung suchen oder zuerst SH beantragen? cop1492 Kosten der Unterkunft 11 08.09.2009 22:17
Ü25, Seit 5 Jahren Hartz IV und eigene Wohnung, 1.Ausbildung in 98km Entfernung Ihiazel Hartz IV 4 - ALG II 2 19 20.07.2009 19:49
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) umzugskosten in neue wohnung Annabelle69 Kosten der Unterkunft 1 28.01.2009 06:12


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:56 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0