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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo zusammen Ich habe da mal eine Frage. Ich beziehe derzeit ALG2. Ich möchte dieses Jahr aber noch eine Ausbildung bei meiner Tante Anfangen. Das Problem is nur das sich die ARGE mit dem umzug quer stellt, und mir auch nicht den Führerschein Kredit genehmigen will. Ich meine die ARGE soll ja noch nicht mal den Umzug zahlen das machen wir in der Familie aber ich brauche von der Stadt wo ich jetzt wohne eine genehmigung das ich umziehen darf weil ich sonst in der neuen Stadt die Kaution nicht bezahlt bekomme. und den Führerschein brauche ich dafür auch weil ich nachts Arbeiten muss und da keine bahn fährt. hat jemand einen tipp für mich was ich jetzt am besten machen kann??? schon mal danke im voraus =) liebe grüße |
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#2
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| Wie ??? Du ziehst zu Deiner Tante, um dann doch mit der Bahn fahren zu müssen? Irgendwie nicht ganz schlüssig. |
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#3
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| Hi casez, Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle suchen (mit Fahrrad oder zu Fuss erreichbar) oder Tante um zinsloses Darlehn bitten, dass du in kleinen monatl. Raten von deinem Ausbildungsgehalt abzahlen kannst. Die Genehmigung des Jobcenters brauchst du nicht, weil es grundsätzlich erstmal nicht mehr für dich als Azubi zuständig ist. (Hartz IV Leistung entfällt somit zum Ausbildungsbeginn!) Handelt es sich um deine Erstausbildung und wie alt bist du? Normalerweise sind dir deine Eltern bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Du kannst ggf. noch Kindergeld, BAB/Bafög oder Wohnungsgeldzuschlag (je nach Fall) erhalten. Und du könntest bis zum Anfang der Lehre noch jobben, um ein wenig Geld für den Führerschein anzusparen. |
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#4
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| Und wieso wohnt die TE nicht bei der Tante, wenn sie sogar bei ihr die Lehre macht? Und wieso fährt sie nicht mit der Tante zur Arbeit? Wie kommt die TE überhaupt darauf, dass das Amt den Führerschein bezahlen muss?! Turtle |
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#5
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| Zitat:
Ich habe nie geschrieben dass das Amt das muss! Es ist für meine Ausbildung nur wichtig weil ich nachts arbeite! Und ich wohne den nicht bei meiner Tante weil ich da mit meinem Sohn keinen platz habe! Ich kann auch nicht immer mit meiner Tante fahren weil wir nicht die gleichen Arbeitszeiten haben! |
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#6
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| Aber Du willst doch ZUR Ausbildungstelle ziehen! Damit Du keine Anfahrt mehr hast, oder? Jedenfalls ist das so zu verstehen, was Du geschrieben hast. |
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#7
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| Aber du kannst dich bitte an die Regeln des Forums halten und in deinen Beiträgen Kommas verwenden! Das Problem haben viele Azubis. Und denen wird auch kein Führerschein gesponsort. Dann musst du eben so nah an den Arbeitsort ziehen wie möglich. Wie wird eigentlich dein Kind betreut, wenn du nachts arbeiten musst?! Gibt es am neuen Wohnort Nachtkindergärten? Die Kaution dürfte das neue Jobcenter nicht bezahlen, da du als Azubi gem. § 7 Abs. 5 SGB II gar kein Anspruch auf ALG 2 mehr haben wirst. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Hallo! Vielen dank für deinen Beitrag! Ja es ist meine Erstausbildung! Ich bin jetzt 20 Jahre alt und habe einen 4 Jahre alten Sohn! Sind meine Eltern auch noch unterhaltspflichtig wen ich schon seit Jahren nicht mehr bei ihnen Wohne? |
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#9
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| Ja, natürlich. Solange du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, sind sie zuständig! Und jetzt ein allerletztes Mal: halte dich bitte an die Forenregeln und versuche wenigstens ansatzweise, Kommas in deine Beiträge einzubauen! Turtle |
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#10
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| Naja, mit 16 Jahren schon das erste Kind bekommen. Da blieb dann halt keine Zeit mehr für die Schule und für das Lernen von Satzzeichensetzung. |
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| Stichworte |
| ausbidlung, führerschein, kaution, umzug |
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