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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 11.09.2009, 11:37
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Standard Vermittlungsbudget - Zuschüsse zum Auto

Hallo alle zusammen,
habe heute ein Anruf bekommen, es geht um eine Arbeitsstelle. Nun habe ich ein kleines Problem, sprich ich muss nur Nachtschicht machen und es ist eine befristete Arbeitsaufnahme, bis Ende Mai 2010. Da ich kein Auto habe und Nachts hier die Busse und Bahnverbindungen überhaut nicht hinhauen, möchte ich ein Antrag Stellen wo ich irgendwelche Lesitungen bekommen kann das ich mir ein kleinen Schrottwagen kaufen kann, sonst kann ich die Stelle knicken. Gib es den sowas?
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  #2  
Alt 11.09.2009, 11:45
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Zitat:
Zitat von korali Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen,
habe heute ein Anruf bekommen, es geht um eine Arbeitsstelle. Nun habe ich ein kleines Problem, sprich ich muss nur Nachtschicht machen und es ist eine befristete Arbeitsaufnahme, bis Ende Mai 2010. Da ich kein Auto habe und Nachts hier die Busse und Bahnverbindungen überhaut nicht hinhauen, möchte ich ein Antrag Stellen wo ich irgendwelche Lesitungen bekommen kann das ich mir ein kleinen Schrottwagen kaufen kann, sonst kann ich die Stelle knicken. Gib es den sowas?
Mein Sachbearbeiter hat sich auf §45 SGB III bezogen und meinte das sind KANN-Leistungen, also das Budge reicht nicht aus, und ich es vergessen kann, obwohl ich ihm mitteilete dass ich dan die Arbeitstelle vergessen kann!
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  #3  
Alt 11.09.2009, 21:21
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  #4  
Alt 12.09.2009, 17:03
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Zitat:
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  #5  
Alt 12.09.2009, 17:06
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Ja, aber worauf denn? Du hast doch von deinem Vermittler eine Ablehnung erhalten und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind nunmal wirklich "kann-Leistungen".

Wenn dich der Arbeitgeber wirklich will, dann kann er dir doch z. B. auch einen Kredit gewähren und dann monatlich xxx Euro von deinem Lohn dafür einbehalten?!

Turtle
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  #6  
Alt 14.09.2009, 10:21
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ja, aber worauf denn? Du hast doch von deinem Vermittler eine Ablehnung erhalten und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind nunmal wirklich "kann-Leistungen".

Wenn dich der Arbeitgeber wirklich will, dann kann er dir doch z. B. auch einen Kredit gewähren und dann monatlich xxx Euro von deinem Lohn dafür einbehalten?!

Turtle
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
(3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.




Mir ist bekannt was "KANN-Leistungen" sind, aber bedeutet es nicht wenn ich ein Angebot bzw. Arbeitsaufnahme bekomme, dann steht mir etwas aus dem Budget was zu?!

Ich habe von meinem Sachbearbeiter nichts schriftliches bekommen, wir habe nur telefoniert
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  #7  
Alt 14.09.2009, 11:13
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Zitat:
Zitat von korali Beitrag anzeigen
und es ist eine befristete Arbeitsaufnahme, bis Ende Mai 2010.
Dafür ein Auto zu finanzieren erscheint mir doch etwas übertrieben. Wenn die Anstellung längerfristig / unbefristet wäre, ließe es sich noch nachvollziehen. Aber in diesem Falle ist m.M.n. eine Ablehnung gerechtfertigt.
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  #8  
Alt 14.09.2009, 16:31
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Zitat:
Zitat von korali Beitrag anzeigen
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Mir ist bekannt was "KANN-Leistungen" sind, aber bedeutet es nicht wenn ich ein Angebot bzw. Arbeitsaufnahme bekomme, dann steht mir etwas aus dem Budget was zu?!
Wenn Dir bekannt ist, was KANN-Leistungen sind, wie kommst Du dann auf "Steht mir zu"?? Das ist definitiv nicht so! Die Leistung kann gewährt werden, wenn der Antrag ausreichend begründet ist -- muß aber wiederum auch dann nicht.

Inwieweit das VB in Deinem Wohnort gedeckelt ist, kann ich Dir allerdings nicht sagen. Wenn das VB tatsächlich gedeckelt sein sollte und die Finanzierung eines PkWs nicht her gibt, dann beißt die Maus daran wohl keinen Faden ab!

Wenn Du unbedingt auf einen Ablehnungsbescheid bestehst, dann laß Dir vom Vermittler einen Antrag ausgeben, füllst den aus und reichst ihn ein. Dann hast Du auch die Ablehnunggründe schwarz auf weiß.
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  #9  
Alt 14.09.2009, 16:32
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Zitat:
dann steht mir etwas aus dem Budget was zu
Was kannst du denn an dem Wort "können" nicht verstehen? Steht da "müssen"? Oder "sollen"? Nein, steht da nicht.

Was ist an meinem Vorschlag, dass der Arbeitgeber dir ein Darlehen gewährt und es dir vom monatlichen Lohn einbehält denn so falsch, dass es dir nicht gefällt?

Turtle
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