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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 19.06.2009, 18:51
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Standard Umzugshilfen bei Praktikum?

Hallo,

nach einer Umschulung bin ich nun seit 18 Monaten im Hartz IV-Bezug und kriege jetzt wohl die Zusage für eine Art Praktikantenstelle in meinem neuen Beruf.
Ich werde 300 km von meinem Wohnort wegziehen müssen und verdiene auch nur 600,- Euro brutto. D.h. ich werde begleitende Leistungen beantragen müssen. Der Vertrag läuft 6 Monate.

Jetzt meine Fragen: Stehen mir alle Leistungen wie Umzugshilfen usw. zu, auch wenn klar ist, das ich weiterhin im Hartz IV-Bezug sein werde? Oder gilt ein Praktikum trotz Bezahlung nicht als Arbeitsaufnahme?

Ich habe leider einen sehr engstirningen Sachbearbeiter und weiß, das er äußerst geizig mit freiwilligen Leistungsgewährungen ist. Ich befürchte, das ich hier Probleme kriegen könnte.

Können ergänzende Hartz IV-Leistungen verwehrt werden, da ich vor Arbeitsaufnahme wusste dass das Gehalt nicht alleine zum Lebensunterhalt reicht? Oder habe ich einen Anspruch?

Bin für jeden Hinweis dankbar. Danke.

Kendo
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  #2  
Alt 20.06.2009, 15:09
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Beiträge: 18.987
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Hi!

Da es mit 600 Euro brutto ein versicherungspflichtiger Job ist, sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget möglich, d. h. auch Hilfe zu den Umzugskosten. Ob man es aber in Anbetracht dessen, dass es erstmal nur 6 Monate sind, fördert: das musst du mit deinem Vermittler absprechen.

Ansonsten halte ich auch nicht viel von unterbezahlten Praktikantenjobs. Da sollen Leute richtig arbeiten für so wenig Geld, dass der Steuerzahler ihnen noch den Lebensunterhalt finanzieren soll und der Arbeitgeber macht sich die Taschen fett, weil er daran gut verdient. Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.

Turtle
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  #3  
Alt 20.06.2009, 17:01
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Beiträge: 2
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Hi Turtle1972,

das sehe ich genauso wie Du.

Aber ich bin nach 18 Monate im Hartz IV-Bezug dermaßen mürbe und abgegessen von den ewigen Job-Center-Schikanen, dass mir das im Moment echt egal ist.

Wie ich mitbekommen habe, sind die Mobilitätshilfen seit 1.1.09 sowieso auf fast 0 runtergefahren worden. Fraglich, ob ich überhaupt was kriege. Sind alles Kann-Leistungen und bei meinem Sachbearbeiter...

Scheiß System!

Merci.

Kendo
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  #4  
Alt 20.06.2009, 17:11
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Wie ich mitbekommen habe, sind die Mobilitätshilfen seit 1.1.09 sowieso auf fast 0 runtergefahren worden.
Das stimmt nicht. Sie sind nur nicht mehr so klar definiert wie früher, also z. B. Reisekostenbeihilfe maximal 300 Euro usw.... Mobileistungen waren übrigens auch früher schon Ermessensleistungen!

Im Prinzip kann jetzt der Vermittler viel mehr als früher machen, z. B. auch einen Frisörbesuch bezahlen, wenn dies für die Vermittlung dienlich ist usw...

Mach erstmal einen Termin und geh nicht gleich so negativ da ran...

Turtle
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