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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 17.08.2009, 10:03
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard Umzug: Wer ist für was zuständig?

Hallo,

wir möchten/müssen/wollen in knapp 2 Wochen umziehen. Der Mietvertrag für die neue Wohnung soll noch diese Woche unterschrieben werden (liegt schon vor, Wohnung ista ber noch nicht genehmigt).
Wir ziehen in ein anderes Bundesland, also darf ich ich mit zwei ARGE`n auseinandersetzen.
Welche Arge ist nun für was zuständig? Wir möchten folgendes beantragen:

1. Umzugskostenbeihilfe (dafür ist unsere jetzige ARGE zuständig)
2. Kautionsübernahme als Darlehen
3. Überbrückungsgeld

Welche Arge ist für Punkt 2 und 3 zuständig? Bei Punkt 2 haben wir schonmal angefragt, da sagt jede Arge, dass die andere zuständig sei.
Das Problem ist eigentlich, dass alles sehr, sehr schnell gehen muss.
Ich selber bekomme am neuen Wohnort kein Hartz4 mehr, allerdings wird meine Verlobte noch Hilfe benötigen.
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  #2  
Alt 17.08.2009, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
Standard

Hallo
für Punkt 2 ist die neue ARGE zuständig...

Mal ne kleine Frage am Rande, du bist doch in einer BG mit deiner "Verlobten", wieso bekommst du dann am neuen Wohnort kein ALG II mehr und sie schon ?

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 17.08.2009, 12:08
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard

Hallo,
berechtigte Frage. Und in der Theorie bekomme ich, eben, weil wir eine BG sind, automatisch ALGII mit.

Ich bekomme nach dem Umzug BAB und Ausbildungsgehalt, bin meinerseite somit theoretisch nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen. Meine Verlobte hat leider noch keine Arbeit/Ausbildung gefunden, wird daher einen Hartz4 Antrag stellen.

Bin jetzt schon seit Stunden dabei, mich mt den Ämtern auseinanderzusetzen. Alles schön kompliziert. Erst am Mittwoch habe ich einen Termin bei unserer jetzigen arge, die muss mir bescheinigen, dass der Umzug notwendig ist, mit dieser Bescheinigung und dem ununterschriebenen Mietvertrag muss ich dann zur neuen Arge und die Wohnung genehmigen lassen und erst dann kann ich den Mietvertrag unterschreiben.
Hab zwar schon eine mündliche Genehmigung für die Wohnung (liegt ja von der Kaltmiete weit unterhalb der festgelegten Mietobergrenze), aber ob ich mich darauf berufen kann?
Jedenfalls bin ich schon total genervt. Jetzt tieht sich die Anmietung noch mindestens 3 Tage hin und erst dann kann Telefonanschluss, Mietwagen, Nachsendeantrag usw. beauftragt werden.
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