Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 20.11.2010, 23:27
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Standard umzug renovierungskosten

hallo,
mein Mann (Berufstätig) meine Tochter ( 15 Monate)und ich wollen in eine Wohnung ziehen die 30 euro billiger und auch paar quadratmeter kleiner.
wir bekommen anteilig hartz 4 da mein Mann zu wenig verdient : ((
so meine Fragen sind:
Da es ja günstiger ist die neue wohnung,ob das amt zustimmt.

übernehmen die dann die kaution,Renovierungskosten und Umzugswagen(Wollen keine Firma nur Wagen)

was ZaHLT das Amt für Renovierungskosten?
tapeten,Farbe,Teppichboden.
ausserdem haben wir helfer,da wir selber beide keinen Führerschein haben.
werden die auch bezahlt oder so? lieben Dank.
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  #2  
Alt 20.11.2010, 23:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn du Wohnung billiger ist, braucht das Amt nicht zustimmen. Kosten für den Umzug, also auch Renovierung, gibt es nur, wenn der Umzug überhaupt notwendig ist. Davon kann ich nichts lesen.

Turtle
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  #3  
Alt 20.11.2010, 23:45
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Zitat:
Zitat von jelena1902 Beitrag anzeigen
hallo,
mein Mann (Berufstätig) meine Tochter ( 15 Monate)und ich wollen in eine Wohnung ziehen die 30 euro billiger und auch paar quadratmeter kleiner.
wir bekommen anteilig hartz 4 da mein Mann zu wenig verdient : ((
so meine Fragen sind:
Da es ja günstiger ist die neue wohnung,ob das amt zustimmt.

übernehmen die dann die kaution,Renovierungskosten und Umzugswagen(Wollen keine Firma nur Wagen)

was ZaHLT das Amt für Renovierungskosten?
tapeten,Farbe,Teppichboden.
ausserdem haben wir helfer,da wir selber beide keinen Führerschein haben.
werden die auch bezahlt oder so? lieben Dank.

ja sicher,da die neue wohnung günstiger wäre vorallem die heizkosten wären 40 euro weniger jetzt nachtspeicher und neue wohnung hat fernheizung
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  #4  
Alt 20.11.2010, 23:46
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ja sicher,da die neue wohnung günstiger wäre vorallem die heizkosten wären 40 euro weniger jetzt nachtspeicher und neue wohnung hat fernheizung

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  #5  
Alt 20.11.2010, 23:55
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Das ist für die ARGE kein Grund. Nächsten Monat habt ihr beide vielleicht Arbeit oder im Lotto gewonnen und braucht kein ALG 2 mehr, die ARGE hat aber wegen 40 Euro monatlich ggf. 500 Euro für den Umzug, 500 Euro für die Renovierung usw. ausgegeben. Das ist unwirtschaftlich.

Oder wurdet ihr wegen unangemessen teurer Miete zur Kostensenkung aufgefordert? Übernimmt die ARGE eure Miete nicht in voller Höhe?

Turtle
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  #6  
Alt 21.11.2010, 21:17
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Standard rerere

hallo nein wir bekommen nur anteilig geld vom amt,da mein Mann zu wenig verdient.
und monatlich 458 miete und 132 euro heizung und 87 qm wohung is doch zuviel oder? vorallem weil uns ja nur bis 76 qm zstehen bei personen
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  #7  
Alt 21.11.2010, 21:20
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Ich will nicht wissen, dass ihr Aufstocker seid, ich will wissen, ob die ARGE die jetzige Miete in voller Höhe bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Weißt du, da guckt man einfach mal auf seinen Bescheid und schreibt ab, was bei Bedarf "Kosten der Unterkunft", "Betriebskosten" und "Heizkosten" steht.

Turtle
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  #8  
Alt 21.11.2010, 22:09
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Standard rerere

ja also es steht alles drau
miete 458,00
heizung 132,00
also die rechnen es komplett an.
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  #9  
Alt 21.11.2010, 23:06
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Zitat:
Zitat von jelena1902 Beitrag anzeigen
übernehmen die dann die kaution,Renovierungskosten und Umzugswagen(Wollen keine Firma nur Wagen)

was ZaHLT das Amt für Renovierungskosten?
tapeten,Farbe,Teppichboden.
ausserdem haben wir helfer,da wir selber beide keinen Führerschein haben.
werden die auch bezahlt oder so? lieben Dank.
Ohne Kostensenkungsaufforderung wird rein garnichts davon bezahlt werden.
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Stichworte
kostenübernahme, renovierung, umzugsbeihilfe

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