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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Ich muß umziehen, da meine Mietwohnung zwangsversteigert wurde und der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat. Viele meiner Möbel eignen sich nur noch für den Sperrmüll und so suche ich eine Info, was und wie ich Möbel (Kleiderschrank, Küche, Herd etc.) als Erstausstattung beantrage, so daß ich "neue" gebrauchte Möbel kaufen kann. |
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#2
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| Die Erstausstattung heißt so weil dann das erste Mal ausgestattet wird. Dies ist bei dir nicht der Fall. Wenn deine bisherige Wohnungseinrichtung nur noch "Sperrmüll" ist hättest du sie besser pflegen müssen. Wieviel Mal soll nach deiner Vorstellung der Steuerzahler dir eine "Erstausstattung" bezahlen? |
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#3
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| Erstausstattung gibts nur beim "Ersten" mal, wie schon der Name sagt. Es ist nicht deine erste Wohnung, KEIN Erstbezug und so sind neue Möbel aus dem Regelsatz anzusparen. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#4
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| Die Wohnung, in der ich wohne, wurde zwangsversteigert und vom neuen Eigentümer Eigenbedarf angemeldet, Küche, Schränke und noch viele weitere Dinge waren Eigentum des Vermieters, kann ich also nicht mitnehmen. Mein Kleiderschrank ist zusammen gebrochen, er war stolze 15 Jahre alt - ich habe hier eine Frage gestellt, da ich Hilfe brauche, unqualifizierte Bemerkungen "man hätte dies besser pflegen sollen" - da hätte der Schreiber dieser Bemerkung sich besser die Zeit gespart, das ist keine Hilfe, das ist Niedermachen! |
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#5
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| Lass mich rechnen. Warte..... Ich bin seit.... 1992 verheiratet. Das wären dann heute... warte.... 16 Jahre und ein paar Monate. Also ich schlafe noch im ersten Schlafzimmer (und das war ein Billigstück, weil mein Mann und ich damals noch in der Ausbildung waren!!!!) und ich glaube durchaus, dass es auch einen Ab- und Aufbau mitmachen würde, was sicherlich bald kommt, weil wir am Renovieren sind. Aber darum ging es hier gar nicht. Wie schon gesagt wurde: Erstausstattung ist für den Erstbezug einer Wohnung. Inwieweit z. B. ein Darlehen möglich ist: musst du das Amt fragen. Turtle |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Zuerst sind deine Möbel Schrott, jetzt die des Vermieters. ![]() Wenn du eine möblierte Wohnung hattest, und dies auch auf dem Mietvertrag vermerkt ist, besteht in der Tat eine Chance auf Erstausstattung der entsprechenden Dinge. Aber dazu wirst du auch den Beweis erbringen müssen. Ach ja, meine Möbel stehen alle seit 1989, da bin ich nämlich eingezogen. Es ist noch nix und es sieht noch nix nach zusammenbruch aus. ![]() Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#7
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| Nun zumindest in der Rechtsprechung ist die hier vertretene Meinung nicht unumstritten. Anspruch auf Erstausstattung bei während des Umzuges zerstörten Möbeln sieht zumindest mal http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive= Auch in etlichen anderen Fällen wurde bereits ein Erstausstattungsanspruch als gegeben angesehen, obwohl die gegenstände in der "alten" Wohnung vorhanden waren. Dies war z.B. oft der Fall, wenn Partner sich getrennt haben und der Hausstand gesplittet wurde, oder wenn die Möbel zuvor teilweise in fremdem Eigentum standen. |
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#8
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| Zitat:
Und bezüglich der Haltwertzeit von Möbeln von sich auf andere zu schliessen ist völlig neben der Spur. Denn nicht nur jeder Umzug mindert sie, sondern auch die Nutzungshäufigkeit und die Materialbeschaffenheit. Minky, möglicherweise wollten Dir einige Vorredner durch ihre "etwas ruppige" Art auch nur deutlich machen, mit welcher Argumentation Du seitens der Arge unter Umständen leider rechnen mußt? ![]() Aber ich denke gerade auch über etwas anderes nach; Du sagtest, die Möbel gehörten zum großen Teil dem ehem. Vermieter und Hausbesitzer. Doch nun wurde alles zwangsversteigert und ging in den Besitz des neuen Eigentümers über, oder? Hast Du denn schon mal mit ihm darüber gesprochen, ob er die Sachen überhaupt behalten möchte? Vielleicht würde er ohnehin alles in den Sperrmüll geben, sobald er Dich aus dieser Wohnung raus hat? Im Übrigen stelle einen schriftlichen Antrag auf "ergänzende Wohnungsausausstattung", weise darin auf den Zustand Deiner eigenen Möbel hin und biete darin auch direkt an, dass man sich persönlich ein Bild davon machen darf (mittels "Hausbesuch"). Sollte der neue Vermieter Kücheneinrichtung und was auch sonst noch ihm gehören mag behalten wollen, hast Du ohnehin ein Anrecht darauf diese Dinge zu bewilligt zu bekommen. MfG, Tarralan |
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| antrag, erstausstattung, umzug |
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