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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Umfrageergebnis anzeigen: Wie und wo wird der Antrag auf Mietschulden gestellt ?
formloser Antrag 1 100,00%
Versorgungsamt 0 0%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 02.09.2009, 09:39
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dienzephalon eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Übernahme v. Mietschuld

Hartz IV Empfänger:
Aufgrund von aufgelaufenen Mietschulden(3 Monats-Mieten) droht mir die Kündigung meines Mietverhältnisses.
Würde gern versuchen, einen "Antrag auf Übernahme der Mietschulden" zu stellen.
Welches Amt ist zuständig? bzw. Wie wird der Antrag gestellt ?
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  #2  
Alt 02.09.2009, 09:43
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Wie sind denn die Mietschulden entstanden?
Durch Zweckentfremdund der Miete?
Unangemessene Miete?
Oder waren die Schulden schon vor ALG2 Bezug da?

Ansonsten einfach einen formlosen Antrag beim zuständigen ALG2 Träger stellen.
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  #3  
Alt 02.09.2009, 09:53
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Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Stadt Essen / NRW
Beiträge: 2
dienzephalon eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Übernahme von Mietschulden..

Durch angefallene Rechnungen bzw. Ratenzahlungen während des Bezuges von ALG 2.
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  #4  
Alt 02.09.2009, 12:59
CHM CHM ist offline
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Ort: südlich des Weißwurstäquators
Beiträge: 234
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Das hört sich für mich nach zweckentfremdeter Miete an...Was für Rechnungen / Ratenzahlungen sind denn da angefallen?
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  #5  
Alt 02.09.2009, 13:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Das heißt, du hast die dir gewährten Kosten der Unterkunft zweckentfremdet eingesetzt und somit droht dir selbstverschuldet die Obdachlosigkeit?

Mit welcher Begründung erwartest du jetzt die nochmalige Zahlung der Miete durch die Arge?
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  #6  
Alt 02.09.2009, 13:11
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Beiträge: 3.298
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Also Zweckentfremdung der Miete.

Naja da Obdachlosigkeit droht ist die Arge ja mehr oder weniger "gezwungen" ein Darlehen rauszurücken, darf aber über geeignete Maßnahmen, wie nur noch Direktzahlungen an den Vermieter nachdenken.

Diese Darlehen wäre dann i.d.R. mit 10% des regulären Regelsatzes im Monat zurück zuzahlen.

Also wie schon geschrieben formlosen Antrag auf ein Darlehen zur Übernahme der Mietschulden.
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  #7  
Alt 02.09.2009, 15:22
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Beiträge: 2.744
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Diese Darlehen wäre dann i.d.R. mit 10% des regulären Regelsatzes im Monat zurück zuzahlen.

.
Wo steht das? Im § 22 ist keine Rückzahlung geregelt und das Darlehen wäre ja nach § 22, nicht nach § 23, wo das mit den 10 % steht.

Wenn die Wohnung erhaltenswert ist, also angemessen, wird man das Darlehen wohl übernehmen müssen. Allerdings dürften dann zukünftig die Mietzahlungen direkt von der Arge an den Vermieter gehen, damit kein zweckfremde Verwendung mehr vorkommt.
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  #8  
Alt 02.09.2009, 16:06
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Beiträge: 3.298
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wo steht das? Im § 22 ist keine Rückzahlung geregelt und das Darlehen wäre ja nach § 22, nicht nach § 23, wo das mit den 10 % steht.

Wenn die Wohnung erhaltenswert ist, also angemessen, wird man das Darlehen wohl übernehmen müssen. Allerdings dürften dann zukünftig die Mietzahlungen direkt von der Arge an den Vermieter gehen, damit kein zweckfremde Verwendung mehr vorkommt.
Upps da hab ich wohl die §§ verwechswelt.
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Stichworte
antrag, hartziv, mietschulden, übernahme

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