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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 09.03.2009, 12:21
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Standard Trennungskostenbeihilfe und Streit ums Einzugsdatum

Hi alle zusammen

Meine Freundin ist anfang letzten Jahres wegen ihres neuen Jobs nach Frankfurt gezogen und ihr Berater hat ihr auch Trennungskostenbeihilfe bis zum 31.9 genemigt nun habe ich aber schon vorher einen neuen Job in Frankfurt gefunden und wir sind schon früher nach Frankfurt gezogen.

Wir haben dann ab dem 1.9. eine Wohnung in FFM angemietet mußten aber weil das Umzugsunternehmen keinen anderen freien Termin hatte schon am 15.8 einen Teil der Möbel nach FFM bringen lassen. Da die Wohnung aber noch renoviert werden mußte vom Vermieter mußten wir alles in den Keller zwischen lagern. Erst am 30.8. bekamen wir den Schlüssel und haben die restlichen Sachen aus der alten Wohnung geholt den im Keller konnten wir ja nicht leben. Da der Umzug auch von dem Berater meiner Freundin genemigt wurde bekam das dann auch die Leistungsabteilung mit.
Also wurde uns erstmal die Trennungskostenbeihilfe für den Septemer gestrichen was ja auch richtig wäre und jetzt wollen sie noch 130€ für den halben August wiederhaben.

Darauf haben wir wiederspruch eingelegt und das ganze so erklärt inkl. Mietvertrag wo der Mietbeginn zum 1.9. drin steht. Das wurde natürlich sofort abgeleht mit vielen Paragafen und folgendes Begründung:

Da wir ja mitgeteilt haben das die Möbel am 15.8 bereits nach Frankfurt transportiert wurden bestände ja in der alten Wohnung keine doppelte Haushaltsführung. Also sollten wir 2 Wochen im Keller leben?

Die Frage ist jetzt wie kann man am besten vorgehen? Lohnt ein Anwalt?
Wie wird es jetzt der Agentur aus weitergehen?
Auch gut finde ich das wir ne Mahnung bekommen bevor die Zeit für den Wiederruf rum ist.

Vielleicht könnt ihr etwas helfen.
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  #2  
Alt 09.03.2009, 14:34
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn ihr erst ab dem 1.9. Miete bezahlen musstet, könnt ihr keine Trennungskostenbeihilfe (Miete für eine Zweitwohnung) für den August bekommen.

Ist doch eigentlich recht logisch...

Turtle
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  #3  
Alt 09.03.2009, 14:41
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Beiträge: 2
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Hi

ich glaube ich habe etwas wichtiges vergessen.
Wir haben vorher beide zusammen in Dortmund gewohnt.
Dann ist meine Freundin nach FFM gezogen. Anfang April 08.
Ich bin dann am 1.9.08 von Dortmund in die neue Wohnung in FFM gezogen und sie aus der kleinen in die große also wir hatten eigentlich 3 Mieten. Die hat ja die Trennungskosten bekommen will sie nach Frankfurt gezogen ist und deswegen ja 2 Wohnungen hatte. Die Wohnung in Dortmund konnten wir erst zum 1.10 kündigen, auch ihre kleine Wohnung in FFM konnten wir erst zum 1.10 kündigen also hatten wir den einen Monat 3 Wohnungen.
Außerdem gab es die Trennungskostenbeihilfenicht für die Miete sondern für die doppelte Haushaltsführung.
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  #4  
Alt 09.03.2009, 17:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Versteh trotzdem nicht, was du willst. Wenn deine Freundin im August für ihre Wohnung in FFM TKBH bekommen hat, dann ist es doch in Ordnung. Die andere Wohnung gab es erst ab 1.9., also kann es auch für diese Wohnung erst ab 1.9. TKBH geben.

Und Trennungskostenbeihilfe beinhaltet schlichtweg die Miete für eine Zweitwohnung:

Auszug Merkblatt TKBH:

"Die Trennungskostenbeihilfe umfasst lediglich die Aufwendungen für die Miete und
schließt keine Kosten für Verpflegung und Heimfahrten ein."
http://www.ilz-havelland.de/cm/_uplo...23.02.2006.pdf

Turtle

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