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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| mein partner und ich haben 2 gemeinsame kinder ( 1 und 4 jahre alt) lebten bis vor kurzem in einer BG, er jobbt als student. Aushilfe und wird nach dem Sommer studieren. nun haben wir uns getrennt und er hat bereits eine neue Wohnung angemietet. (wg). dmit den kindern zusammen bleibe ich in der auch für die Arge angemessenen wohnung... Leider blieb die Trennung nicht ohne ungeahnten Folgen. Er nimmt al seine Möbel mit, ( Sofa, Wäscheschrank, Couchtisch, 1 Küchenschrank inkl. einige Töpfe, Geschirr,Aufbewahrungsregal, Schreibtisch, Kommode) Die Gegenstände haben wir damals aus seinem HH mitgenommen. Ist es mir, (best. Arbeitsverhältnis, wg Elternzeit noch alg2) möglich, einen Antrag auf ein Darlehen oder Kkostenübernahme für neue (gebrauchte) Möbel zu stellen? Oder diakonie, Caritas .ä.? gibt es entsprechende Vordrucke, Musterschreiben???? Ich freu mich, wenn mir jmd weiterhelfen kann |
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#2
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| Ja, für die fehlenden Teile kannst Du ein darlehen bekommen oder einen Gutschein für Gebrauchtmöbel. Stelle einen formlosen Antrag und liste auf was Du benötigst!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Diese Aussage ist so nicht haltbar. Nach einer Trennung besteht unter Umständen durchaus ein Anspruch auf Erstausstattung und nicht nur auf ein Dahrlehen, vgl. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 64/07 R |
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#4
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| Erstaustattung?Bekommt man das nicht, wenn man zum ersten mal aus dem Elternhaus auszieht? ( Bin Laie...) Wo finde ich ein Musteranschreiben? |
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#5
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| Denke schon, dass du neue Möbel bekommst!
__________________ Gruß der kleinen Stripperin Susan aus Berlin! |
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#6
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| Nun mal ganz langsam mit der Erstausstattung. Bei den Eltern ausziehen - warum? Erst wenn diese Frage eindeutig dahingehend beantwortet werden kann, weil der Umzug absolut notwendig ist, erst dann kann man an einen Antrag auf Erstausstattung denken. Oder, um ganz korrekt zu sein - denken kann (und sollte) man immer, man kann auch Erstausstattung jederzeit formlos beantragen, aber die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier nicht so ohne Weiteres möglich. |
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#7
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| wie schreibt man den hier einen Beitrag ?????? |
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#8
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#9
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| Bei ManjaR Zitat:
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#10
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| Ich glaube, das war eine mehr rethorische Frage. Zumindest im Hinblick auf den von ihr im ET geschilderten Sachverhalt. |
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| möbel übernahme, trennung |
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