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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 11.06.2009, 08:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 24
Standard Sofa kaputt

Hallo

Mein Sofa hat diese Woche das heilige gesegnet und ist kaputt gegangen.Ich habe noch 2 Kinder und lebe mit denen alleine in eier 3 Raum Wohnung.Die Kinder habenjeweils ein eigenes Zimmer.Kann ich bei der Arge ein Sofa benatragen?Denn ich schlafe darauf uns brauch ja eine Schlafgelegenheit.
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  #2  
Alt 11.06.2009, 08:15
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Höchstens als Darlehen als sogenannter unabwendbarer Bedarf nach § 23 (1) SGB II.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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