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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, ich muss laut Mietvertrag spätestens jetzt die Wohnung renovieren. Ich möchte die Kosten dafür zur Übernahme beantragen. -- Wie ist das bei Hartz IV geregelt? -- Gibt es da eine Pauschale nach qm oder muss ich jedes Utensil extra aufführen / beantragen? -- Bei ggf. einem Darlehen werden dann wieviel von den 359€ RS einbehalten monatlich? -- Was ist richtig an der Info, dass jeder Hartz IV Empfänger 1x eine "einmalige Zuwendung" beantragen kann? Ein Bekannter bat im JC um ein Darlehen welches abgelehnt wurde. Darauf hin gab ihm die Bearbeiterin den Tipp doch mal eben diese "einmalige Zuwendung" zu beantragen. Diese wurde bewilligt sofort - mit der Aussage der Bearbeiterin:...jeder Hartz IV Empfänger hat 1x das Recht. Danke |
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#2
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| Sind starre Renovierungsfristen im Mietvertrag nicht längst passe, weil sittenwidrig? Im Übrigen ist strittig, ob die Renovierung überhaupt zu den Kosten der Unterkunft gehört und übernommen werden müssen. Irgendeine einmalige Einmalzahlung gibt es nicht. Turtle |
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#3
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| renovierungskosten müssen als "unterkunftskosten" zusätzlich zum regelsatz übernommen werden.so lautete es in einem grundsatzurteil vom bundessozialgericht(BSG) am 19.3.2008. auch wenn "instandhaltungskosten der wohnung" im regelsatz enthalten sein sollten so umfasst die "instandhaltung" jedoch nur das beheben kleinerer schäden an installationsgeräten( gas wasser usw.) und die renovierung ist eine andere geschichte und gilt als UNTERKUNFTSKOSTEN.und als solche beantragst du das bei der arge.deine materialkosten solltest du umfassend auflisten,jeder pinsel ,tapete,kleister, spachtel folie usw. viel viel glück und lass dich nicht abwimmeln du bist im recht.zur not geh zum vorgesetzten, gruß |
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#5
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| Wenn überhaupt aber nur, wenn der Mieter überhaupt renoviernen muß. Und in sehr vielen älteren Mietverträgen stehen nichtige Klauseln drin, also muß der Vermieter die Renovierungen machen und nicht der Mieter. |
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#6
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| Was genau hat er beantragt? Dann erkundige dich bitte mal bei deinem Bekannten, nach welcher Rechtsgrundlage er dies erhalten hat. Sollte ja im Bescheid stehen. |
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| Stichworte |
| darlehen, darlehensabtragung, einmalige zuwendung, renovierungspauschale, renovierungspflicht |
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