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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 20.12.2009, 17:50
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Beiträge: 21
Standard rechtzeitiger Antrag auf Umstandskleidung und Babyerstaustattung

Eine Frage noch,

Wann soll man eigentlich den Antrag auf Umstandskleidung und Babyerstaustattung stellen??

Reicht ein formloser Antrag?
Muss man auf irgendwelche Formulierungen achten?
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  #2  
Alt 20.12.2009, 18:42
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
Standard

Den Antrag kann man im Grunde genommen sofort stellen, wenn man weiß, dass man schwanger ist. Ob er dann auch sofort bewilligt wird bzw. auch gleich eine Zahlung erfolgt, kann ich nicht sagen.
Bei uns wird die Babyerstausstattung z. B. 3 Monate vor den VET ausgezahlt. Schwangerschaftskleidung schon vorher.

Ein formloser Antrag reicht dafür aus. Und spezielle Formulierungen werden auch nicht benötigt.

Aufgrund deines Nicks gehe ich davon aus, dass du aus Hamburg kommst. Deshalb als Link die fachlichen Hinweise dazu von der Stadt Hamburg:
Erstausstattung Bekleidung - Stadt Hamburg

Da siehst du dann auch wieviel für die Schwangerschaftskleidung und wieviel für die Babyerstausstattung gezahlt wird.
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