Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 08.12.2009, 07:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 12
Frage pauschale Erstausstattung für Wohnung (Elektrogeräte?)

Guten Morgen ihr Lieben,

grad rief mich mein Sachbearbeiter wegen der pauschalen Erstausstattung für die Wohnung an und sagte mir das dieses jetzt gestern überwiesen wurd.
Naja und meine Frage ist jetzt er redete von Elektrogeräten und einem Händler der vorbei kommt. Hab ich nicht wirklich verstanden...
Darf ich mir denn nicht selber aussuchen wo ich meine Elektrogeräte herkriege? Wird mir jetzt nicht der volle Betrag ausgezahlt, hab da so mein bedenken vorallem wenns um eine Waschmaschine etc. geht.

Wisst ihr vielleicht wie das gehandhabt wird ob ich das volle Geld kriege und wenn ich mir was bei dem Händler hole, ich das bezahle?Oder ob die ARGE eine gewisse Summe einbehält und der Händler mir die Sachen einfach vorbei bringt, was mir zusteht???

Ich bedanke mich im voraus und hoffe ihr habt mein Anliegen sofern es möglich war verstanden

GLG Leanch
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  #2  
Alt 08.12.2009, 09:58
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Das kann Dir nur Dein Sachbearbeiter beantworten. Jedes Amt handhabt das anders.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 08.12.2009, 15:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden. Vielleicht gibt es einen Teil der Sachen eben nur als Sachleistung. Dann kannst Du Dir das nicht aussuchen.
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