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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 06.02.2012, 11:19
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Standard neuer Ausbildungsplatz

hallo, und zwar befinde ich mich in der Ausbildung zur Altenpflegerin, wurde aber in der Probezeit zum 31.1 gekündigt. Nun musste ich mir einen neuen Platz suchen, damit ich die Ausbildung weiter führen kann. Nun habe ich einen neuen Platz gefunden, der allerdings 30km einfach von meinem Heimatort entfernt ist. Habe mich mit allen Heimen und ambulanten Pflegediensten in Verbindung gesetzt, nur leider wollte mich keiner nehmen, oder der Personalschlüssel war voll und ich habe keinen Bildungsgutschein, denn mit diesem Gutschein hätte ich mit Sicherheit in meinem Wohnort auch etwas bekommen. Jetzt besteht das Problem und zwar, habe ich kein Auto um die Ausbildungsstätte zu erreichen. Habe auf dem Amt mehrmals telefonisch angefragt und persönlich vorgesprochen. Und mir gibt jeder eine andere Antwort. Und ergeben hat sich bis jetzt noch nichts keine Hilfe oder ähnliches. Ich soll immer nur warten. Nur leider beginnt in zwei Wochen wieder der praktischen Einsatz und ich weiss bis jetzt nicht wie ich die Ausbildungstätte erreichen soll. Habe aber gehört, damit es sowas wie ein Mobilitätsdarlehen gibt. Nur wenn ich von der arge so etwas jetzt nicht bekomme muss ich leider meine Ausbildung hinschmeissen, und ich finde es sollte nicht wegen so etwas scheitern. Gibt es denn keine Möglichkeit, damit man als alleinerziehende mutter in der Ausbildung gefördert, bzw unterstützt wird??? ich habe von einer Mitarbeiterin von der arge gesagt bekommen ich solle halt dort hinziehen..... was ich eine absolute Frechheit finde so eine Äußerung zu treffen, da mein Sohn 8 Jahre alt ist und hier in seiner gewohnten Umgebung lebt. Ich bitte dringend um Hilfe.... Danke schon mal im Vorraus:-)
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  #2  
Alt 06.02.2012, 11:41
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Wegen Job durch die Gegend ziehen machen sehr viele, auch mit Kindern. DAs ist keine unverschämte Aussage vom Jobcenter.

Da Du gar keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast als Azubi, gibts auch keine Fahrkosten.
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  #3  
Alt 06.02.2012, 12:08
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Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 4
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ich erwarte sachliche Antworten und keine unnützigen. Ich bin alleinerziehend und das Kind ist 8 Jahre alt, und ich werde ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung reissen, wo Vater und Großeltern und seine Freunde wohnen. Und wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist steht einem etwas zu vom Amt
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  #4  
Alt 06.02.2012, 12:25
Benutzerbild von WalterWinter
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Auch ich sehe keine unverschämte Aussage vom Jobcenter.
Unverschämt finde ich eher Deinen Auftritt hier im Forum.
Naja - wenn Du weißt, was Dir zusteht, dann gehe es Dir halt holen.
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  #5  
Alt 06.02.2012, 12:35
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Zitat:
Zitat von nessa020 Beitrag anzeigen
ich erwarte sachliche Antworten und keine unnützigen. Ich bin alleinerziehend und das Kind ist 8 Jahre alt, und ich werde ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung reissen, wo Vater und Großeltern und seine Freunde wohnen. Und wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist steht einem etwas zu vom Amt
Dir steht allenfalls BAB zu. Vom Jobcenter nichts. Und daß Du keinen Anspruch auf SGB II hast ist sowas von sachlich, sachlicher gehts nicht. Und daß es normal ist, für einen Job umzuziehen auch mit Kindern, ist ebenfalls nicht unsachlich.

Sonderwünsche muß man sich halt leisten können.
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  #6  
Alt 06.02.2012, 12:36
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Und damit war es das dann auch an dieser Stelle.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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