Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 16.01.2009, 15:40
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Tarralan Beitrag anzeigen
Das SGB II ist nicht oberstes Gesetz. Das sollte man sich vor Augen
halten!
Würde hier nur auf grundlage des SGB II beraten, wäre es keine gute
Hilfe für Fragesteller!
Und an welche Grundlage denkst du in Bezug auf den ALGII-Bezug noch?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 16.01.2009, 15:52
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 24
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und an welche Grundlage denkst du in Bezug auf den ALGII-Bezug noch?
Zum Beispiel daran, dass fast jede zweite Klage von Leistungsempfängern erfolgreich war, draran, dass am SGB II bis heute schon so viel nachgebessert wurde, daß man es getrost als "Montagsgesetz" bezeichnen dürfte, und daran, daß Argen selten in Revision gehen, um Grundsatzurteile zu Ungunsten des SGB II tunlichst zu vermeiden (letzteres bedeutet; jeder muß sein Recht
meisstens einzeln durchsetzen, obwohl zahlreiche Einzelfallurteile als Präzedens herhalten können...*dies zum Thema Verschwendung von Steuergeldern*)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 16.01.2009, 16:05
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Tarralan Beitrag anzeigen
Zum Beispiel daran, dass fast jede zweite Klage von Leistungsempfängern erfolgreich war, draran, dass am SGB II bis heute schon so viel nachgebessert wurde, daß man es getrost als "Montagsgesetz" bezeichnen dürfte, und daran, daß Argen selten in Revision gehen, um Grundsatzurteile zu Ungunsten des SGB II tunlichst zu vermeiden (letzteres bedeutet; jeder muß sein Recht
meisstens einzeln durchsetzen, obwohl zahlreiche Einzelfallurteile als Präzedens herhalten können...*dies zum Thema Verschwendung von Steuergeldern*)!
Das ist keine Grundlage. Jeder hat das Recht, sein Recht einzuklagen. Das war immer schon so und wird es auch bleiben. Ändert nichts daran, dass das SGB2 die Grundlage für den ALGII-Bezug ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 16.01.2009, 17:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 24
Standard

Zitat:
Zitat von Mahlzeit Beitrag anzeigen
Hallo vielen Dank für die Antwort.
Welche Güterteilung ??? Es gibt keine Güter zu teilen. Meine Noch-Frau erhält ebenfalls noch ALG II, es gibt ein minderjähriges Kind und keine Güter sind doppelt vorhanden. Was soll man trennen ? Den Kleiderschrank den ich bekomme und sie hat keinen, oder das Bett und sie hat keines ?
Wie sieht es mit Beihilfe für Tapeten und Teppich aus ?

Danke nochmal
Da für Dich künftig eine andere ARGE zuständig sein dürfte Sehe ich das richtig?), wird diese darauf bestehen, daß Ihr vorhandene Möbel untereinander aufteilt.
Denn die beiden Argen wirtschaften ja nicht aus einem Topf!

Deine Ex-Frau wird also dann wohl oder übel auch für sich einen
Antrag auf ergänzende Ausstattung stellen müssen.
Ich sage mal vosichtig; Ich vermute, dass es so weit kommen wird!

Teppiche gelten nur in besonderen Ausnahmefällen zur Wohnungsausstattung;
Etwa bei Kindern im Krabbelalter oder bei Menschen mit Behinderung!

Tapeten als bspw. auch Rollos und ggf. sogar Gardinen können
meines Wissens bewilligt werden!

MfG,
Tarralan

P.S.: Grubenpony, Du und Deine Grundlage! ^^
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beihilfe, erstausstattung, möbel, renovierung, umzug

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue Wohnung aber kein Geld vom Amt bekommen Bersi22 Kosten der Unterkunft 5 02.01.2009 17:51
Anerkennungsjahr - Abbruch wegen Krankheit- H4 während er neue Stelle sucht? hexep Hartz IV 4 - ALG II 2 2 22.12.2008 21:39
umzug in neue wohnung steffi1981 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 11.12.2008 11:54
Alleinerziehend / Alleinstehend Eigene Wohnung als U25? aschrika Hartz IV 4: U 25 14 09.12.2008 20:44
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Neue Wohnung Peach Kosten der Unterkunft 3 05.12.2008 18:42


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0