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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 17.02.2010, 09:26
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Standard nach trennung was bekomme ich?

Hallo,
ich würde gern wissen was mir wirklich zu steht! Also kurze Bestandsaufnahme: ich habe bekam nach der Geburt meiner Tochter ALG 2 (21.10.2003) bis Oktober 2008. Dann habe ich eine Vollzeitstelle bekommen. Habe damals in Neumünster gelebt. Habe im Januar einen Mann kennengelernt, bin im Mai zu ihm nach Kiel gezogen. Da seine Wohnung komplett eingerichtet war und meine Möbel nicht mehr brauchbar, habe ich sie entsorgt oder verschenkt, ich hatte ja noch einen Vollzeitjob. Wurde dann aber überraschend zum 01.Juni gekündigt. Im November scheiterte die Beziehung und ich zog vorübergehend zu meiner Mutter, habe da Hartz 4 beantragt. Nun ziehe ich nach Kiel zurück. Da ich ja seine Möbel nicht mitnehmen kann, er hatte sie schon vor der Beziehung, habe ich nichts außer einem Bett für die Kleine und einem Tisch. Das Größte Problem ist das keine Einbauküche in der neuen Wohnung ist, nicht mal Kühlschrank und Herd!!! Eine Waschmaschine fehlt ebenfalls. gibt es da einen Zuschuss?
Mit freundlichem Gruß Mona
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  #2  
Alt 17.02.2010, 09:31
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Beiträge: 4.198
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Es wird wohl nicht funktionieren,

Möbel zu "entsorgen" und zu verschenken und anschließend aus gleichem Grunde wieder die Hand aufzuhalten.

Es ist kein Erstbezug und Wasserschaden, Blitz und Donner war es auch nicht sondern deine großzügige Lebensplanung.
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  #3  
Alt 17.02.2010, 09:41
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Beiträge: 3.120
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Ich nehme an Freund mpumpe wird Dir auch noch im Detail erläutern, wie man einen kompletten Haushalt zusätzlich in einer bereits komplett möblierten Wohnung unterbringt, damit man dann im Falle einer Trennung auf seine früheren Möbel zurückgreifen kann.

Sollte er das aber unterlassen, empfehle ich, dass Du Dich an den Grundsätzen zur Gewährung von Erstausstattung orientiert, die z.B. vom B 14 AS 45/08 R · BSG · Urteil vom 20.08.2009 ·
aber auch etlichen anderen Gerichten gut entwickelt wurden.

Klartext: Antrag stellen und durchboxen, die Chancen sind gut, dass der Anspruch anzuerkennen ist.
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  #4  
Alt 17.02.2010, 09:46
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Das mit den Möbeln kann ich ja vll noch verstehen, aber es geht mir vor allem um die Elektrogeräte, hatte bis her immer Einbauküchen in meinen Wohnungen und daher nichts was ich für die Zeit in der ich mit meinem Exfreund zusammen gelebt habe einlagern können.
(Wenn ich auch nicht ganz verstehe das ich meine Möbel einlagern muss wenn ich berufstätig bin und mit jemandem zusammenziehe, aber gut ist halt hinzunehmen).
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  #5  
Alt 17.02.2010, 09:50
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Danke Clownfisch, das ist schon mal ein guter Anhaltspunkt!
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  #6  
Alt 17.02.2010, 13:11
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Zitat:
Zitat von mona1980 Beitrag anzeigen
...
(Wenn ich auch nicht ganz verstehe das ich meine Möbel einlagern muss wenn ich berufstätig bin und mit jemandem zusammenziehe, aber gut ist halt hinzunehmen).
Das muss du ja auch nicht, doch die Arge muss auch nicht bei jedem Umzug dir eine Einrichtung bewilligen. Schließlich heißt es ja immer noch ERSTAUSSTATTUNG.

Doch der Begriff ist in den letzten Jahren mehr als aufgeweicht daher besteht durchaus die Möglichkeit dass man dir etwas bewilligt.
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  #7  
Alt 17.02.2010, 13:41
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo
ansonsten kannst du Möbel nur als Darlehen nach § 23 bekommen...

Gruß
Enibas
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  #8  
Alt 17.02.2010, 14:31
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Mit dem Darlehen wäre ja schon geholfen, da werde ich mal am 24.02 gleich nachfragen! Es geht mir darum das ich im Grunde eine komplette Wohnung einrichten muss, Couch, Schrank, Bett, Küchenschränke, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, etc. Ich möchte weder Neuware oder Designerstücke gesponsert bekommen!!! Nur kann ich nicht mit einer 6 - jährigen in einer Wohnung unterkommen, in der ich weder die Möglichkeit zum Kochen oder Waschen habe. Wie gesagt ich habe ein Bett für das Kind und einen Couchtisch. Ich habe halt keine weiteren Möbel.
Gruß Mona
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einmalige beihilfe, trennung

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