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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, ich mache zur Zeit ein zweiwöchiges entgeltloses Praktikum in einer Spedition. Bei diesem geht es darum, dass ich 2 Wochen meine Fähigkeiten unter Beweis stelle, da ich so zu sagen LKW - Neuling bin. Ist der Chef zufrieden stellt er mich zum 15.02.2010 ein. Die Arge stellt mir freundlicherweise sogar einen Mietwagen, da öffentliche Verkehrsmittel um die Zeit zum Speditionsstandort nicht in Frage kommen. Doch die Spritkosten trage ich selbst. Das ist für mich gewissermaßen auch o.k., denn sie zahlen ja den Mietwagen schon. Nun forderte mich der Chef auf eine Fahrerkarte zu beantragen (eine Karte welche die alten Tachoscheiben ersetzt und zum Führen eines moderneren LKW zwingend [!] erforderlich ist). Das habe ich getan und mit Fotos und Gebühr für die Fahrerkarte kostete mich das genau 55,-€. Muss mir die ARGE das Geld zurückzahlen, denn die Spritkosten muss ich vom Harz IV auch selbst tragen. Das 2wöchige Praktikum erleichtert meinen Harz IV - Satz somit um ca. 120,-€ - wovon soll ich denn da noch leben ?? Meines Wissens werden doch Bewerbungskosten erstattet; liege ich da richtig ? Läuft die Fahrerkarte unter Bewerbungskosten ?? LG und "DANKESCHÖN" im Voraus. |
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#2
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| Müssen nicht, sie kann. Allerdings könnte es Probleme geben, wenn du es schon vorfinanziert hast, weil man Anträge für solche Leistungen vorher stellen muss. Turtle |
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#3
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| Gilt das "müssen nicht, sie kann" allgemein für alle Bewerbungskosten ? |
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#4
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| Ja, ist Ermessen. Turtle |
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#5
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| Mit meiner SB bin ich mündlich so verblieben, dass wenn es zu einer Einstellung kommt, sie mir ein Darlehen für ein kleines Auto gewährt, denn der Mietwagen wird auf Dauer sehr sehr teuer. Kann ich mich denn darauf verlassen und gibt es ein Gesetz, welches eine Art Mobilitätshilfe zur Arbeitsaufnahme regelt ? Oder ist es auch nur wieder der SB und Ihrer Laune überlassen ?? |
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#6
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| Es ist alles Ermessen. Turtle |
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