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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo zusammen. Ich bekomme noch die Kriese mit H4 . Folgendes regt mich auf:Nach fast 3jährigem Auslandaufenthaltes sind meine Freundin und ich zurück nach Deutschland gekommen (Wirtschaftskriese sei Dank). Wir haben sofort H4 beantragt was nach Prüfung auch bewilligt wurde. Da ich ja H4 nur als Überbrückung beantragt hatte weil ich schließlich wieder einen Job annehmen wollte, hatte ich auch kein Problem mit H4. Wir konnten uns auch eine Wohnung nehmen die den Krterien der ARGE entsprach. Dann fing alles an ![]() Erstausstattung nur als Kredit, da ja in vergangenen Jahren ein Haushalt mit Möbel existiert haben ( ehemalige Obdachlose bekommen die Erstausstattung gratis )Kaution von der Stadt auch nur als Kredtit ![]() Und jetzt, wo ich einen Job gefunden habe ( Zeitarbeit, 7,38€/h) und ich mein erstes Geld erst am 15. bekomme habe ich das Amt um Hilfe gebeten, da ich ja keine Miete zahlen kann und wir auch Geld zum Leben brauchen bis das erste Geld von meinem Arbeitgeber da ist. 396€ habe die von der ARGE überwiesen und die Miete Na ratet mal. Logisch. Die kann ich beantragen als Kredit Der SB sagte aber gleich, das sich das aber so lange hinziehen wird, das ich gleich meinen Vermieter fragen soll, ob ich die Miete am 15. zahlen darf. Ich finde das alles sehr Fragwürdig und ärgere mich dermaßen. Ich habe alles getan um von H4 wegzukommen, habe auch zusätzlich einen 400€ angenommen, damit wir das Amt nicht mehr brauchen. Da aber die Gelder erst erarbeitet werden müssen und die Zahlungen auf mein Konto erst zum 15.07 von meinen Hauptarbeitgeber und die erste Zahlung der 400€ Stelle erst zum 15.08 erfolgt, muß der ARGE doch klar sein, das wir die Miete im vollen Umfang erhalten müssen und anteilmäßig natürlich die Grundversorgung. Seh ich das soooo verkehrt. Was denkt Ihr?? Danke jetzt schon und bin gespannt, was Ihr zu schreiben habt. Grüße an alle Leidensgenossen euer rausaushartz4 |
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#2
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| Die Arge hat richtig entschieden. Erstausstattung heißt Erstausstattung, weil es die erste Ausstattung ist. Mietkaution gibts logischerweise auch nur als DArlehen und wird Dir nicht geschenkt, zumal Du sie ja beim Auszug vom Vermieter sowieso wieder kriegst und wenn Du Dein Gehalt diesen Monat noch bekommst, wird es in diesem Monat angerechnet und die Arge KANN Dir ein Überbrückungsdarlehen geben. Das sind alles KANN-Darlehen, sei also froh, daß die Arge so großzügig ist und Dir die Leistungen als Darlehen gibt. Sie muß es nicht. Alle Darlehen natürlich zinslos. |
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#3
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| Hallo Vegas. Danke für deine schnelle Antwort. Du scheinst dich gut auszukennen, was H4 betrifft. Also nehme ich deine Aussage an und werde wohl mit meinem Vermieter eine Lösung finden müssen. Danke nochmals und Gruß an alle hier |
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#4
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| Grueß dich. Ich bin neu und kein Profi, aber habe ein änliches Problem mit einer Tochter. Sie war eine Zeitlang in England und über ein Jahr in Ostdeutschland nähe Erfuhr und Berlin. Es ist jetzt aber nicht mehr so wichtig für uns, da wir das selbst hinbekommen. Aber ich denke ich habe hier in diesen Forum etwas gefunden was für dich passen könnte. Wie gesagt ich hab mich da nicht durchgelesen,deshalb ohne Gewähr. Aber vieleicht hilft es dir und wen nicht, dann ist auch nichts passiert. Gruß Libo. Erstausstattung Nach Rückkehr aus Ausland--habe wirklich keine Möbel mehr.. |
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| Stichworte |
| erstausstattung, kaution, kredit, miete |
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