Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 25.07.2009, 10:00
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Registriert seit: 25.07.2009
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Beiträge: 3
Daumen runter Kühlschrank kaputt was nun ?

Hallo,

als ich 2004 hier in die Wohnung einzog mit meinem Sohn (er war gerade mal 9 Monate alt und ich war kurz vor meinem 19. Geburtstag) haben wir eine alte kleine Einbauküche geschenkt bekommen mit E-Geräten.

Nun habe ich mittlerweile 2 Kinder (mein Sohn wird 6 im September und meine Tochter ist letzten Sonntag 3 geworden).

Erst ging der E-Herd kaputt, das Problem ist gelöst.

Und nun geht unser Einbau-Kühlschrank kaputt. Er steht auf höchster Stufe (5) und kühlt so gut wie nicht mehr...

Diesen Regelsatz den man sich weglegen soll im Monat, das kann ich nicht mit 2 Kindern. Denn wir bekommen nach Abzug von Miete, KK, Strom und Co nur knapp 240 € für einen ganzen Monat Hartz4...

Was kann ich nun machen? Einen gebrauchten zu finden ist mühseelig, ich hab schon die Kleinanzeigen durchgeforstet...

Kann ich einen Antrag bei der Arge stellen (Dringlichkeitsantrag) ??

Bitte helft uns, ich weiß sonst nicht mehr weiter allmählich...
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  #2  
Alt 25.07.2009, 10:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 10.028
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Du kannst einen Antrag auf ein Darlehen stellen, denn mehr als ein Darlehen gibt es nicht. Wenn es bewilligt wird, wirst du dich aber darauf einstellen müssen, dass du dann x Monate lang weniger ALG 2 bekommst, weil man dir das Darlehen davon abzieht.

Warum ist euer Anspruch nur so niedrig? Da muss es dann ja auch noch anderes Einkommen geben...

Turtle
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  #3  
Alt 25.07.2009, 10:21
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.484
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Bevor jedoch ein Darlehen bewilligt wird, müssen erst die Selbsthilfemöglichkeiten genutzt werden.
1. Wäre eine Reparatur evtl. noch möglich und evtl. kostengünstiger als eine Neuanschaffung?
2. Ist vielleicht noch Schonvermögen vorhanden, dass für einen Kühlschrank genutzt werden kann?
3. Wurde versucht einen Kühlschrank per Ratenzahlung beim Händler zu kaufen?
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  #4  
Alt 25.07.2009, 10:25
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Registriert seit: 25.07.2009
Ort: nähe Münster / NRW
Beiträge: 3
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Danke für eure Antworten...

Einkommen sind 2x Kindergeld & 2x Unterhaltsvorschussleistung vom Jugendamt. Mehr Einkommen ist nicht hier.

Warum der so niedrig ist frage ich mich schon seit Jahren, aber bei den Bescheiden rallt ja keiner mehr durch was was ist...

Sparvermögen haben wir nicht. Ratenzahlung bekomme ich nicht wegen Schufa...
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  #5  
Alt 25.07.2009, 10:26
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Beiträge: 357
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Ratenzahlung beim Händler geht fast immer über Banken. Zu horrenden Zinssätzen weit jenseits der 10%. Und ALG2 ist für Banken kein Einkommen.
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  #6  
Alt 25.07.2009, 10:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Du bist alleinerziehend?

Wieviel Miete zahlt ihr denn? Wird vom Amt alles als angemessen anerkannt? Wie hoch ist denn der Strom, was ist "KK"??? Was bezeichnest du als "Co"?

Das, was deiner Meinung nach verbleibt, kommt mir sehr niedrig vor.

Wenn ich mal mit 500 Euro Miete rechne, komme ich bei euch auf einen Bedarf von 1418 Euro, welches dann auch durch ALG 2 + 2 x KG + 2 x UVG abgedeckt ist.

Nach Abzug der Miete bleiben also 918 Euro. Wenn ich jetzt Strom mal mit 70 Euro ansetze, sind es dann noch 848 Euro. Telefon und irgendwelche Versicherungen usw. noch weg, sagen wir nochmal 70 Euro, dann sind wir bei 778 Euro.

Wieso sollen dir also nur 240 Euro im Monat bleiben?!

Turtle
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  #7  
Alt 25.07.2009, 10:51
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du bist alleinerziehend?

Wieviel Miete zahlt ihr denn? Wird vom Amt alles als angemessen anerkannt? Wie hoch ist denn der Strom, was ist "KK"??? Was bezeichnest du als "Co"?

Das, was deiner Meinung nach verbleibt, kommt mir sehr niedrig vor.

Wenn ich mal mit 500 Euro Miete rechne, komme ich bei euch auf einen Bedarf von 1418 Euro, welches dann auch durch ALG 2 + 2 x KG + 2 x UVG abgedeckt ist.

Nach Abzug der Miete bleiben also 918 Euro. Wenn ich jetzt Strom mal mit 70 Euro ansetze, sind es dann noch 848 Euro. Telefon und irgendwelche Versicherungen usw. noch weg, sagen wir nochmal 70 Euro, dann sind wir bei 778 Euro.

Wieso sollen dir also nur 240 Euro im Monat bleiben?!

Turtle
genau DAS frage ich mich seit Jahren...

Ich bin alleinerziehend, aber seit Juni in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Freund. Dieser zieht nun aber wieder aus aus persönlichen Gründen. Somit bin ich wieder alleine mit meinen 2 Kids.

Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung, 72 m²... Miete ist knapp 550 oder 560 €... Strom zahl ich monatlich mit ich glaub 40 oder 50 €... KK ist Krankenkasse mit 150 €...

Ne von den 240 € zahle ich ja Telefon und so noch ab...

Ich weiß selber nicht wieso wir so wenig bekommen...
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  #8  
Alt 25.07.2009, 11:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Wieso musst du denn selbst deine Krankenkasse bezahlen? Das ist doch Quatsch... Du bist doch sicherlich über die ARGE pflichtversichert. Und selbst wenn du freiwillig oder privat versichert wärst, gäbe es dann von der ARGE halt noch Geld für die KV/PV obendrauf.

Sorry, aber irgendwas stimmt da nicht.

Hat dein Ex vielleicht gearbeitet und ihr habt deshalb weniger ALG 2 bekommen?
Hast du jetzt schon einen ALG 2 Bescheid ohne deinen Ex?

Kannst du die Berechnung aus deinem Bescheid mal abschreiben?

Turtle
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  #9  
Alt 25.07.2009, 12:05
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Hallo.

Nochmal zurück zum Kühlschrank. Es gibt auch Sozialkaufhäuser. Erkundige dich mal, ob auch in deiner Nähe eines zu finden ist.

Man bekommt dort wirklich sehr, sehr günstig gute Geräte, Möbel ect...

Grüße
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  #10  
Alt 25.07.2009, 14:06
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Sorry, aber irgendwas stimmt da nicht.
Jepp, deshalb kommt wohl auch keine Rückmeldung mehr.
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