Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 20.07.2009, 12:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Krankheit

Hallo, ich bin gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden und muß bis zur nächsten OP in 8-12 Wochen täglich Verbände etc. wechseln bzw. austauschen.
Die sogenannten Vorlagen (Binden) und Einweghosen erhalte ich nicht auf Rezept. Ich muß somit jeden zweiten Tag eine Packung Vorlagen für € 2,99 und eine Packung Einweghosen € 1,99 kaufen. Auf die Laufzeit bis zur nächsten OP gerechnet entstehen mir Kosten von rd. € 90,--.
Von meinen derzeitigen ALG II-Bezügen kann ich das nicht weiter tragen.
Hier meine Frage an Euch:
Kann ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Arge stellen und hat dieser überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Wäre toll, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte, dem evtl. Ähnliches widerfahren ist.

Danke
bobadilla
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  #2  
Alt 20.07.2009, 12:16
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Nein, dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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Stichworte
kostenübernahme, krankenhaus

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