Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 10.02.2009, 18:52
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Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 1
Standard Kosten nach Wohnungseinbruch

Wir bekommen seit Januar Hartz 4 als aufstocker.
Im Dezember hatten wir einen Wohnungseinbruch.
Da wir zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause waren und die Polizei gar nicht versucht hat uns zu erreichen haben sie sogenannte Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Rechnung hierfür erhielten wir heute 280€.Wie wir euch vorstellen könnt wissen wir als Hartz 4 empfänger nicht woher wir dieses Geld nehmen sollen.

Können wir hierfür einmalige Hilfen beantragen?
Wir selber sind die Opfer des Einbruchs und haben nun Schulden hierdurch an denen wir unschuldig sind.
Wir wissen beim Besten Willen keinen Rat
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  #2  
Alt 10.02.2009, 19:04
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Nein, dafür gibt es keine einmaligen Beihilfen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 10.02.2009, 19:30
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Registriert seit: 08.02.2009
Ort: Leiferde LK Gifhorn
Beiträge: 5
Standard

Habt ihr den Einbruch eurer Hausratversicherung gemeldet? Wenn ja, würde ich mit der Versicherung sprechen, ob sie die Kosten des neuen Wohnungsschlosses im Zuge der Hausratversicherung übernehmen.

Gruß
Dark_Angel
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  #4  
Alt 12.02.2009, 10:34
Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 31
Standard

Ausserdem; wenn der Einbruch im Dezember war und ihr erst ab Januar ALG II-Leistungen bezieht, hat sich das Ganze sowieso erledigt!
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