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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo erst mal , ich wir haben folgendes Problem wir Heitzen noch wie zu Omas zeiten das heist normal Durschbandofen in der Stube und Baceofen im Bad was auch unsere einzige Warmwasser Qelle ist, Ja nun sind beite so in die Jahre gekommen das wir sie neu brauchen.daher meine frage an euch weiß jeman ob dies von der ARGE ALGII übernommen wird? wir bekommen zu 2 ja nur 719 € dafür bekommt man ja nicht mal eine Ofenklappe. Ich danke euch für jede brauchbare Antwort |
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#2
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| Eigenheim oder Mietwohnung? Bei Mietwohnung wäre ja wohl der Vermieter zuständig... Turtle |
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#3
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| Handelt sich hierbei um ein Eigenheim |
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#4
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| Dann sollte unter Umständen sowas als Erhaltungsaufwand möglich sein. Es geht aber eben nur "Gleiches mit Gleichem", also nichts Wertverbesserndes, keine Umstellung von Kohle auf Öl oder so... Letztendlich muss das aber euer Amt entscheiden. Turtle |
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#5
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| danke dir ,haben das ja auch nicht vor ,wollen nur einen Neuen Badeofen und einen Neuen Stubenofen ist aber eben doch ein gesammtwert von ca 3000,-€ und ich finde da nichts so richtig beschrieben als gesetz.also wen ich dich noch mal Nerfen darf hättest du etwas womit man den mal Druck machen kan,Danke |
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#6
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| Ist denn Druck nötig? Hast du überhaupt schon einen Antrag gestellt? Stelle doch erstmal einen Antrag, schreibe, dass euer Haus sonst nicht beheizbar ist und ein menschenwürdiges Leben ohne warmes Wasser auch nicht und dass die beantragten Leistungen als Erhaltungsaufwand zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II gehören und warte ab. Turtle |
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#7
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| Haben wir und uns wurde ein kredit über das Arbeitsamt empfohlen,natürlich mit entsprechender ratenzahlung und zinsen,nach den motto die großen Zahlen nicht von den kleinen kan mann es holen,die können sich ja eh nicht wehren habe da echt schon viel durch........reda da lieber nicht weiter aber nochmal Danke |
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#8
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| Wenn du einen abschlägigen Bescheid erhalten hast, dann geh in Widerspruch. Außer Widerspruch und Klage gibt es kein "Druck" machen. Turtle |
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#9
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| Danke Dir echt baut einen ja auch auf werde alles versuchen und dir auf jedenfall beschet geben nochmals Dank |
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| kauf, neu, öfen |
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