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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 01.01.2009, 16:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2009
Beiträge: 1
Standard KFZ Beihilfe oder Darlehen

Gestern ging mein 20 Jahre alter Golf kaputt. Er ist nicht mehr zu reparieren. Da ich körperbehindert bin (90 %) Merkzeichen "G", da ich auf ein Auto angewiesen bin, wollte ich fragen.

Bekommt man als Hartz 4 Empfänger einen KFZ Zuschuß

Wenn ja was muss ich tun

Ich brauche Automatik, Servolenkung
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  #2  
Alt 01.01.2009, 21:05
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Wohl eher nein, wenn es nicht mit einer Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ansonsten wäre es aufgrund der Behinderung eher Sache des Sozialamtes...

Turtle
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  #3  
Alt 03.01.2009, 13:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2008
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard Behindertenfahrzeug

Für die Teilnahme am leben gibt es kein KFZ.
Wie Turtle schrieb ist ein Darlehen oder eine leistung möglich wenn es zur Berufsausübung nötig ist.

behindertengerechte Umbauten dafür ist das Sozialamt zuständig, nicht aber für Normalausstattungen wie Servolenkung.


Gruss zossi
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  #4  
Alt 10.11.2009, 10:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 210
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Hallo Joha,

manchmal gibt es von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss oder ein Darlehen.

Loni
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  #5  
Alt 10.11.2009, 11:30
Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 40
Standard Kraftfahrzeughilfe

Hallo Joha,

Du musst einen Antrag stellen bei der Deutschen Rentenversicherung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 16 SGB VI i.V.m. § 33 Abs. 3, 8 SGB IX.

Gruß
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  #6  
Alt 10.11.2009, 11:36
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.773
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Zitat:
Zitat von Baron Danglars Beitrag anzeigen
Hallo Joha,

Du musst einen Antrag stellen bei der Deutschen Rentenversicherung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 16 SGB VI i.V.m. § 33 Abs. 3, 8 SGB IX.

Gruß
Ich denke, das Joha das Problem nach mittlerweile knapp einem Jahr wohl schon gelöst hat
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  #7  
Alt 10.11.2009, 11:49
Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 40
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Ja, Bullshit, ich hatte nicht gesehen, wann die Frage gestellt worden ist, sondern nur auf den letzten Beitrag geachtet.

Gruß
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