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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo liebe Fachleute, ich hoffe sie können mir folgende Frage beantworten. Ich beziehe ALG II, bin von meiner Lebensgefährtin seit 2.9.11 getrennt und wohne seit 01.11.11 in meiner Wohnung. Das JC Spandau zieht uns seit dem 01.09.11 137,00 Euro vom Regelsatz ab, seit dem 01.10.11 ziehen die es von meinen 364,00 Euro ab. Ist dies rechtens? Da wir 2 Haushalte hatten und etliche Möbel auf Grund von keinem Lagerraum weggeben mussten, haben wir jetzt nach der Trennung Erstausstattung beantragt. Das JC bietet uns ein Darlehn dafür an, ist dies rechtens? Das JC Spandau hat mir erst am 21.11. u. 22.11. die Leistungen f. Nov.2011 gezahlt. Ich habe im Vorfeld schon immer gesagt das ich Verpflichtungen ggü Dritten habe, muss das JC Spandau die Mahnungen tragen? Ich danken Ihnen für Ihr Verständnis das ich nicht so bewandert bin was Internet angeht und hoffe das Sie mir auf die Anfrage antworten. lieben Dank im voraus der Spandauer |
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#2
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#3
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| Das hast Du doch schon mal Anfang Oktober gefragt. Wie ist es denn damals ausgegangen? Aber da ward Ihr ja auch schon getrennt, oder? |
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#4
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| Hallo und erstmal danke für die Antworten. Ja im Oktober waren wir schon getrennt, jedoch ist das JC bisher nicht darauf eingegangen. Haben die Kautionsrate erst im Dezember nicht mehr mit einbezogen und meine Ex hat auch immer noch keinen neuen Bescheid geschweige denn die Leistungen f. Alleinerziehende für Oktober, November und Dezember bekommen ![]() ![]() Oke mit der Erstausstattung auf Grund von Trennung ist es wohl rechtens wenn das JC es als Darlehn gewährt, sowie ich es gelesen habe. |
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#5
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| Meine Frage war, ob denn damals das Jobcenter für die Mahnkosten etc. aufgekommen ist. |
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#6
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| Das läuft ja immer noch seit Anfang Oktober ![]() Die Übernahme der Stromschulden haben sie als Darlehn heute abgelehnt |
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| Stichworte |
| erstausstattung darlehn, kaution, mahngebühr |
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