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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin normalerweise nicht der, der sich sofort irgendwo anmeldet und nach Rat schreit, aber das Arbeitsamt macht da einen gewaltigen Strich durch mein Leben... Zur Situation: Anfang des Jahres Ausbildung bestanden. Danach Arbeitslos für 3 Monate (400 Euro Job). Dann nach einer Bewerbung eine Stelle 170km weit weg bekommen. Hier habe ich eine Probezeit für 6 Monate, also noch bis Ende Dezember. Nach Rücksprache mit meinem AG sollte ich mir keine Sorgen um diese Probezeit machen. Also habe ich mir eine Wohung gesucht und gefunden. Ich pendel in der Woche gut 3-4 Mal nach Hause (170km ein Weg) und verballer seit 4 Monaten Sprit ohne Ende was ich (so die Bearbeiterin heute) nichtmal angeben kann, nur bei den Steuern. Dass dann nicht mehr viel übrig bleibt ist klar. Ich mag den Job, die Mitarbeiter sind alle bestens drauf, ich möchte hier bleiben.. aber ohne Startkapital (1. Wohnung, keine Reserven, bei Elternteil auch Flaute, das Gehalt ist zwar gut, aber dennoch beschränkt) werde ich dies nicht schaffen. Nun kam ich auf die Idee einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen sowie auf Ersteinrichtung. Wäre ein große Hilfe... immerhin ein Sofa könnte ich mitnehmen. Aber Waschen, Kochen könnte ich dann immernoch nicht.. Nun sagt mir meine Bearbeiterin "Geht nicht, hätten Sie vorher machen müssen und Erstausstattung bekommen Sie eh nicht. Ich schicke Ihnen die Ablehnung zu". Heißt für mich also, dass ich einen Antrag auf Erstattung der Umzugskosten vor Arbeitsvertragabschluss hätte stellen müssen, obwohl ich dann noch in der Probezeit bin. Aha... ist mir neu, wusste ich nichts von. Man hat mir damals nur (Mitarbeiterin der Arbeitsagentur) gesagt, dass man mir die Umzugskosten erstattet. Arbeitslosigkeit ist gewiss nicht toll, ich bin 24 Jahre und fühlte mich schon abgestempelt. Familiär siehts nicht anders auch wobei ich hier schon Erfahurng sammlen durfte. Aus internen Reihen weiß ich auch, dass der "Eine" so entscheidet, der "Andere" so... Naja, sei es drum. Nun bin ich hier etwas in der Zwickmühle. Entweder ich gurke weiterhin für 300 Euro im Monat durch die Gegend oder ich suche mir eine andere Stelle in meiner Heimat. Dass ich dann wieder arbeitslos bin... tjo. Allemal besser als einen Kredit aufzunehmen wenn man so schon nichts hat (Vorschlag der Tante). Dass es dann wohl auch mehr kosten würde versteht sich von selbst... aber so wie es jetzt ist geht's nunmal nicht. Vielleicht weiß darüber jemand etwas... wäre wirklich super. Einspruch erheben werde ich sowieso. Vielleicht rede ich auch mit meinem Chef... alten Arbeitsvertrag aufheben, Antrag stellen... neuen Areitsvertrag unterschreiben.. nein, natürlich nicht.. nur Spinnerei.. aber diese "Logik" verstehe ich als normal denkender Mensch nicht... Viele Grüße und vielen Dank, Daniel |
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#2
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| Streng genommen steht im § 45 SGB III: "Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...". Beides ist bei dir schon erfolgt, du hast den Job schon angetreten, also keine Anbahnung und auch keine Aufnahme. Es gibt aber noch genug Agenturen, die bei Umzugskosten eine nachträgliche Antragstellung zulassen. Anscheinend deine nicht. Wenn du mit deren Entscheidung nicht einverstanden bist, wird dir also nur der Widerspruchs- und Klageweg bleiben. Was ich nicht eindeutig erlesen kann: willst du erst umziehen oder bist du schon? Erstausstattung wird es nicht geben über die Agentur für Arbeit. Das ist eine Leistung der ARGE. Wenn, dann musst du dort einen Antrag darauf stellen. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Ich bin noch nicht umgezogen, hätte dies aber dann noch dieses Jahr vor. Alles was ich bis jetzt gelesen habe war, dass man einen Antrag natürlich vor dem Umzug stellen muss. Ich lese aber nirgends etwas dass man diesen stellen muss bevor man die Arbeitsstelle antritt. Ich meine... immerhin habe ich eine Stelle und man stellt keinen Antrag auf "gut Glück" was in meinen Augen so wäre da ja dann noch die Probezeit anfällt.. Widerspruch werde ich einlegen. Möchte den Wisch erstmal abwarten... Nun würde ich aber aus dem "... Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...". heraus interpretieren, dass ich nach wie vor Anspruch habe.. solange ich nich nicht umgezigen bin |
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#4
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| Im alten § 54 SGB III stand, dass man den Umzug innerhalb von 2 Jahren nach Arbeitsaufnahme bezahlt bekommen kann. Diese eindeutige Regelung ist aber jetzt weggefallen und im Rahmen des neuen § 45 SGB III kann jedes Amt entscheiden wie es will.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Zitat:
Hast du vor Arbeitsaufnahme ALG 2 bezogen oder warum hast du ins Unterforum zu ALG 2 gepostet? Turtle |
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#6
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| Ich wohne bei Bekannten, dort nur beschränkt. Wenn ich mir ein möbilierstes Zimmer suche dann macht meine Holde nicht mit... Außerdem gehts mir ums Prinzip der schlippstragenden Paragraphenreiter... somit benötige ich Rat der der Sache dienlich ist. Keine Alternativen... Ich könnte auch kündigen, wieder daheim einziehen, ALG bekommen und Geld sparen. Dann käme ich sogar schneller zum Erfolg. Vielleicht lässt sich dann in den 3-4 Monaten auch etwas in meiner alten Heimat finden... Mal davon abgesehen dass ich damit mehr "Kosten" produzieren würde als mit einem Umzug. Aber einfach mal im die Ecke denken.... Dieser Satz macht mich stutzig und nachdenklich: "Diese eindeutige Regelung ist aber jetzt weggefallen und im Rahmen des neuen § 45 SGB III kann jedes Amt entscheiden wie es will."... Unglaublich. Erklärt aber viel. Danke dafür. |
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#7
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| Nun, erstmal glaube ich, dass du, wenn du Hilfe erwartest, dir mal vorstellen solltest, wer dir hilft. Hier antworten dir nämlich "schlipstragende Paragrafenreiter". Wenn es dir nur darum geht, Kohle vom Amt zu holen, anstatt auch mal über Alternativen nachzudenken, dann gehe gegen die Ablehnung in Widerspruch. Das wirst du auch ohne unsre Hilfe sicherlich hinbekommen. Von mir aus kannst du auch kündigen und eine Sperre kassieren, das ist mir schlichtweg auch egal. Dein Leben. Du wolltest eine rechtlich korrekte Auskunft, die hast du bekommen. Du bist mit der Entscheidung des Amtes nicht einverstanden, dafür gibt es rechtliche Mittel, die du einlegen kannst. Die werden in der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Ablehnungsbescheid aufgeführt. Turtle |
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#8
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| Turtle.. Ich gebe dir recht. Gestern gings mit mir durch und ich hoffe dass man sich hier nicht angesprochen fühlt. ![]() Das Thema Paragraphenreiter: Es gibt Solche und Solche... durch meine Einsicht in die Arbeitsmoral der ARGE-Mitarbeiter empfinde ich diese Institution als missbräuchlich und menschenverachtend. Seltsamerweise haben wir im familiären Umfeld das Gefühl, dass die "netten" Mitarbeiter alle paar Monate ausgewechselt werden. Es würde zumindest erklären warum man in einem Jahr 4 oder 5 Bearbeiterinnen hat... Dass man auf das Wohlwollen(!) des Mitarbeiters angewiesen ist und es halt von ihm abhängt was passiert... finde ich gänzlich abartig. Nichts muss, alles kann. Aber was wir machen ist Tagesformabhängig.. Großartig... Viele können nichts dafür, bekommen entweder keine Infos oder schlichtweg zu wenig. Die Arbeit häuft sich, man kann sich kaum um den einen Fall kümmern (einlesen) und schon kommt der Neue... es werden von Mitarbeiter A Forderungen abgelehnt, Mitarbeiter B gibt sie jedoch frei und steht auch dazu weil er Argumente hat... Man möchte nichts verschenken, ich möchte auch nichts geschenkt bekommen... aber zumindest tue ich etwas dafür und wenn ich das Gejammer anhören muss "20 Kilometer zur Arbeit jeden Morgen? Nee... kein Bock auf den Job" dann naja.... Mit "Kohle vom Amt bekommen" liegst Du somit falsch... Ich weiß in etwa wie Sch... schmeckt und schreie nicht bei jedem bisschen um Hilfe. Aber irgendwann benötige auch ich sie mal.. Ich "wünsche" mir lediglich zumindest eine Erstattung der Umzugskosten, was in meinen Augen absolut NICHT zu viel verlangt ist. Oder irre ich mich da? Leihtransporter unter 3,5T für 2 Tage am we... wenn alles gut geht... Es geht hier nicht um die komplette Ausstattung einer Nobilia Küche mit Dampfgarrer und Miele Einbaugeräten.. das "Wohnzimmer" inkl. zweier E-Geräte kann ich sogar schon mitnehmen. Nur passt der Quark nicht in meine Karre und auch in keine aus dem Bekanntenkreis. Ein Schlafzimmer (Bett mit Kleiderschrank) müsste auch her. Ob WG oder eigene Bude... ich will ja nichtmal ein 100 qm Luxusapartement ausstatten. Die Umzugskosten würde selbst bei einer WG-Alternative auf mich zukommen. Von daher ist da in meinen Augen keine Logik hinter außer Hinhaltetaktik. Man hat's mir gesagt dass sie wohl übernommen werden als ich den Job angenommen habe, damit war die Sache für mich klar "Wohnung suchen, Vertrag unterschreiben, Antrag stellen, Umziehen". Blöderweise ist man aber von der Inkompetenz der Mitarbeiter abhängig die meinen " SO gehts" und im Endeffekt ist es doch ganz anders. Vorallem stellen sie einen dar als wenn man sich jeden Tag damit beschäftigt "Sie hätten doch wissen müssen dass...".. und irgendwann ändert sich irgendein Gesetz im SGB und auch dass soll man mitbekommen? Man bemüht sich, man nimmt kaum Hilfe in Anspruch, man meistert sein Leben... und dann bekommt man obenrein noch einen Hinterntritt. Mit Verlaub... die Person die mir Einblicke in die Arbeits(un)moral der Mitarbeiter gibt beneide ich kein Stück. Sie macht ihren Job gut, gibt Anträge statt und fragt sich warum in 6 von 10 Fällen falsche Entscheidungen getroffen wurden ![]() Da würde jeder Widerspruch helfen. Die Arbeit ist schwer, man entscheidet über das Leben anderer... und manche geilen sich wohl daran auf und fühlen sich Godlike. Alleine der Umgang wie sie mit jungen Müttern die schon genug Probleme haben umgehen und sich darüber brüskieren dass das "Blag!" doch mal den Mund halten soll weil sie bei der Kaffeepause gestört werden... (Live erlebt und kurz vorm Wutausbruch, zum Glück hat sie es nicht mitbekommen... da vergeht mir einiges und u.U. auch meine gute Stube).. Ich bin irgendwie aus der Generation "Mensch bleiben"... aber was da abgeht grenzt schon fast an Perversion nach dem Motto "Wir lehnen mal ab, vielleicht gibt er sich damit zu frieden." Logische Konsequenz, man rät jedem Widerspruch einzulegen. Ha... so genug davon. Entschuldige.. Wo müsste ich eigentlich den Antrag auf Erstausstattung stellen? In der neuen Heimat oder in der Alten? Werden die Unterlagen dann eigentlich zur Agentur in der Neuen Heimat gechickt? Schon vor oder nach dem Umzug? In diesem Sinne... ich habe mich im Ton vegriffen was mir ehrlich leid tut. Aber da kamen Sachen hoch die einfach unglaublich sind... Viele Grüße, Daniel |
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