Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 29.05.2009, 19:33
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Standard Jobbedingter Umzug

Hallo,

ich hab da folgendes Problem, ich habe eine Jobzusage allerdings liegt die Stadt 400Km von meinem jetztigen Wohnort entfernt und ich könnte dort recht kurzfristig anfange also 01.07., ich habe daraufhin meine SB bezüglich Umzugsbeihilfe etc. (Vermittlungbuget) angemailt (anders sind die ja nicht zu erreichen).
Bei der Antwort von der Guten bin ich allerdings fast vom Stuhl gefallen und habe immer noch einen Hals, da bemüht man sich einen Job zu finden, zeigt Möbilität, da es ja eigendlich Ziel ist die Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und wenn es ernst wird heißt es: Sie kriegen eine Fahrt damit sie zu Arbeitstelle kommen, den Umzug können dann ja Bekannte machen also kurz gesagt man bekommt so gut wie keine Förderung um eine Arbeitsstelle antreten zu können. Kann das sein, soll AlgIIler überhaupt noch arbeiten, also mir fällt da nichts mehr ein (ausser kann ich die Arge verklagen, wenn alles scheitert und ich den Job nicht antreten kann). Aber vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen, was dieses Thema angeht und kann mir da etwas weiterhelfen, also zur hiesigen Arbeitslosenhilfe werde ich Dienstag gehen. Danke schon mal und euch hoffentlich schöne Pfingsten.
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  #2  
Alt 29.05.2009, 20:44
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@ trolli

ich kann Dich schon mal beruhigen. Ich bin von der Nordsee nach Bayern gezogen (auch jobmässig). Hole Dir sofort zwei Angebote von Speditionsfirmen ein und reiche sofort Dienstag einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe ein. Du kannst eine Mobilitätshilfen gemäß § 53 Abs. 1 SGB III beantragen. Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d SGB III umfasst diese auch die Umzugskostenbeilhilfe. Gemäß § 16 SGB II können diese Leistungen auch für ALG-II-Empfänger genehmigt werden. Dies ist aber eine KANN-Leistung und muss gemäß § 53 Abs. 1 SGB III notwendig sein.

Lass Dich nicht abwimmeln!!!! Und lass Dir notfalls die Ablehnung SCHRIFTLICH geben! Mündliche Aussagen haben keinerlei Rechtswirkungen. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst Du nämlich vorgehen (z. B. durch Widerspruch bzw. Klage bei zurückgewiesenem Widerspruch).

Und was Du dringend brauchst ist natürlich eine Wohnung am Arbeitsort wegen den beiden Angeboten der Speditionen.
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  #3  
Alt 29.05.2009, 20:47
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Beiträge: 1.122
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Hi,

das Job Center Arge Dortmund orientiert sich z.B an die vorherigen MOBI Anweisungen.

Vermittlungsbudget –VB–
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #4  
Alt 29.05.2009, 20:53
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Beiträge: 1.122
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@ Alex_winf01

Hi,

leider sind die von dir angeführten §§ entfallen.

§§ 53 bis 55 (weggefallen)

Wir leben in der Zeit VB

§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Geschäftsanweisungen (Stand: 20.05.2009)

Förderung aus dem Vermittlungsbudget
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #5  
Alt 29.05.2009, 21:25
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Beiträge: 5
Standard Ja das tolle Vermittlungsbudget

Ja, Danke schon mal für die Antworten, aber ich glaube seit es das Vermittlungsbudget gibt, fällt es den SBs noch leichter alles erdenkliche abzulehnen, selbst wenn es dabei um einen Arbeitsplatz geht. Da war es mit den Mobillitätsbeihilfen besser geregelt und da stand es auch noch in der EGV das diese gewährt werden, lang ist es her, na ja Okt.08. Jetzt steht da ausser Fahrkostenerstattung zu Vorstellungsgesprächen nichts mehr und diese muss man ja auch schon aus eigener Tasche vorstrecken und Wochen warten bis man sie wiederbekommt. Letztes Jahr hab ich gleich ein Zuggticket erhalten inklusive dem Antrag. Tja, die Zeiten werden schlechter !!!
Bis dann
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  #6  
Alt 09.06.2009, 20:35
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Beiträge: 2
Standard Umzug

Ja mein Mann und ich haben so ein ähnliches Problem.
Er arbeitet seit 1 Monat in FFM ,bekommt aber immer nur 3 monatsverträge.Ich habe meinen Arbeitsvertrag auch unterschrieben, der leider auch immer nur 3 Monate befristet wird aber insgesamt 2 Jahre sein wird.
Nun waren wir bei der Arge gewesen, wegen den Umzugskosten von Dresden nach FFM und die meinten, bei solchen Verträgen würden sie den Umzug nicht bezahlen.
Was soll ich nun bloss machen ,hab ja auch 2 Kinder.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Danke
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  #7  
Alt 09.06.2009, 20:37
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Beiträge: 3.298
Standard

Rein arbeitsrechtlich:

Welche Sachgrundbefristung steht denn bei Euch im Arbeitsvertrag?

Denn ohne Befristungsgrund darf ein Arbeitsvertrag max. 3x für höchstens 2 Jahre verlängert werden.
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  #8  
Alt 09.06.2009, 20:56
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Beiträge: 2
Standard Umzug

Ja es ist ein Arbeitsvertrag bei der Post.
Es steht nur da laut Tarif undso.
Wir wissen echt nicht weiter, ob wir weiter machen oder aufgeben sollen.
Ich dachte echt, dass Amt hilft einem.
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  #9  
Alt 10.06.2009, 08:44
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Beiträge: 5
Standard Jobbedingter Umzug

Ja, ich war bei der Arbeitslosen Hilfe, die meinten erst mal Antrag stellen (alles Aufzählen was du/ihr braucht), habe ich gemacht. Die Antwort also Wohnungsbeschaffungskosten u. Fahrkosten für Wohnungsbesichtigung werden nicht übernommen, Trennungkosten, Umzugskosten, Renovierungskosten u.Überbrückungsgeld (Leistungsabteilung) werden voraussichtilich getragen. Ansonsten kannst du bei Ablehnung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen.
Aber scheinbar wirbt FfM gerne Leute ab, ich habe da auch meine Stellenzusage bekommen und von Hb nach FfM sind ja auch immer 450 km.
Viel Glück
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