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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 16.08.2009, 13:18
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
Standard Hartz 4, alleinerziehend, Umzug, Renovierungskosten?

Mein Mann und ich haben uns vor Kurzem getrennt, was zur Folge hat, daß ich mit den Kindern umziehen muß und fortan die nächste Zeit leider mit vom Amt abhängig bin.
Ich habe mir neulich eine Wohnung angesehen, die auch den Maßstäben des Amtes entsprechen würde.
Nun stellt sich mir allerdings eine Frage.
Diese Wohnung muß komplett tapeziert werden, Böden liegen nur in der Küche und im Bad. Das heißt, es müßte noch einiges gemacht werden.
Selbst wenn ich zusehen würde, die Arbeit selbst zu machen, stünde mir evtl. eine Kostenübernahme vom Amt die Materiealien betreffend, wie z.B. Tapete, Kleister, Teppich o.ä. zu?
Ich wüßte sonst wirklich nicht, wie ich das machen sollte...
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  #2  
Alt 16.08.2009, 18:35
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Ort: 52***
Beiträge: 2
Standard

als ich nach meiner Trennung in ALG 2 gefallen bin und nicht mal Möbel hatte bekam ich nix von der Arge.

es gibt nur einmalige Beihilfen bei Schwangerschaftsbekleidung, bei Erstausstattung für´s Baby und Erstausstattung bei Auszug aus der elterlichen Wohnung.

du kannst eventuell versuchen ein Darlehen zu bekommen.

mein Tip wäre suche dir eine Wohnung die nicht stark renovierungsbedürftig ist. weiß ja nicht woher du kommst aber hier in meiner Gegend gibts ausreichend freie Wohnungen wo man halt noch genug Auswahlmöglichkeiten hat.

Lg
schnekke
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  #3  
Alt 16.08.2009, 21:21
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
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Das würde ich wirklich gern tun, doch hier in dieser Gegend ist es sehr schwer, eine Wohnung in der Größenordnung zu finden, die auch vom Amt abgesegnet wird.
Wie stellen die sich das denn bloß vor, wie man eine komplette Renovierung herbeiführen soll oder kann, wenn man eigentlich vor dem kompletten Aus steht... Ich habe drei Kinder, wenigstens die brauchen doch ein heimeliges zu Hause...
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  #4  
Alt 16.08.2009, 21:39
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard einrichtung

nun zumindestens das Bundessozialgericht sieht das wohl anders:

siehe hier:

BSG, Urteil vom 19. 9. 2008 - B 14 AS 64/ 07 R


gruss zossi
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  #5  
Alt 16.08.2009, 22:24
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
Standard

Und was hat nun die Erstausstattung mit den Renovierungskosten zu tun???

Das Tapeten und Kleister gewährt werden, das bezweifel ich. In der Regel sind die meisten Wohnung zumindest mit Rauhfaser ausgestattet. Wir verweisen dann zunächst an Stellen, die Farbe kostenlos abgeben (Restbestände).

Bzgl. der Bodenbeläge sind es auch Einzelfallentscheidungen und es kommt drauf an was derzeit tatsächlich für einen Bodenbelag in der Wohnung ist.
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  #6  
Alt 17.08.2009, 15:18
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard Erstausstattung

war meine antwort auf den beitrag von schnekke, liebe jette.

denn da ging es auch um die erstaustattung.


gruss zossi
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