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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 18.07.2011, 23:05
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Registriert seit: 18.07.2011
Beiträge: 1
Standard Haftantritt - Wohin mit den Möbeln ?

Hallo,

ich muss mich demnächst in besondere staatliche Obhut begeben. Ich bin ehrlich, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung an einem Polizeibeamten.Gefährlich, aufgrunddessen weil ich Schuhe anhatte!!! Wie auch immer.....
Meine Frage ist , gibt es irgendwelche Stellen die mir evt. helfen könnten meinen Hausrat in der Haftzeit unterzustellen. Während dem Haftaufenthalt werde ich warscheinlich über kein Einkommen verfügen da ich meine Zeit warscheinlich die ersten Monate nicht im offenen Vollzug verbringen werde.
Ich bin zu 2 Jahren verurteilt worden.

Gibt es möglicherweise von der Arge oder Sozialamt irgendeine Hilfe? Vieleicht hat jemand einen Rat für mich. Wäre sehr nett.

Kommentare zu meiner Straftat brauche ich nicht , ich weiss selber das ich da Mist gebaut habe und meine Frage unverschämt gegenüber dem Steuerzahler ist.

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten

LG Paul
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  #2  
Alt 19.07.2011, 00:12
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Beiträge: 3.298
Standard

Viel wahrscheinlicher wird sein, dass Du für ~1000€ eine Erstausstattung nach verbüßen Deiner Haftstrafe bekommst, dürfte günstiger sein, als 2 Jahre lang Deinen Hausrat einlagern zu lassen.
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Stichworte
arge, arge-sgb2, haftantritt, möbellager, wohnungsauflösung

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