Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.01.2010, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard Gründungszuschuss

Hallo Liebe Mitglieder,

Ich habe eine kurze Frage.

Ich habe vom 01.08.2006 bis 17.06.2009 meine Ausbildung gemacht.

Wurde zum 17.06.2009 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen.

Ich möchte mich jedoch nun selbstständig machen und wollte fragen wie lange ich nun gearbeitet haben muss, damit nicht als Berechnungsgrundlage des ALG 1 nicht vom meinem Bruttoausbildungsgehaltes der Aulsbildungsvergütung genommen wird, sondern das von dem was ich nun verdient haben.

Auzug:
Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.


Das Ding ist ich will ja kündigen bei meiner Firma habe ich dann auch die Sperre bei dem Gründungszuschuss?

danke

gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.01.2010, 16:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Da es bei Eigenkündigung zu einer Sperre des ALG 1 kommt, wird -so du deckungsgleich Gründungszuschuss beantragst - zu einem Ruhen des Zeitraumes beim Gründungszuschuss kommen. Soll heißen: Du kannst die Sperre nicht umgehen, indem du GZ beantragst.

Ein Jahr musst du gearbeitet haben bis dein ALG 1 nach dem Arbeitslohn berechnet wird.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.01.2010, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Hallo und danke für deine schnelle Antwort!
Okay der de Ruhezeit sagt aber nicht das ich nun statt 9 Monate nur 6 Monate bekomme oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.01.2010, 10:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 13
Standard

Zu einer Sperre muss es nicht zwingend kommen. Du musst allerdings sehr gewichtige Gründe haben warum du kündigst. Ob das Ziel sich selbstständig zu machen so ein gewichtiger Grund ist weis ich allerdings nicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.01.2010, 10:54
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von webman Beitrag anzeigen
Hallo und danke für deine schnelle Antwort!
Okay der de Ruhezeit sagt aber nicht das ich nun statt 9 Monate nur 6 Monate bekomme oder?
Nein. Du bekommst die vollen 9 Monate, aber eben erst später.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.01.2010, 16:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Was wäre denn ein trifftiger kundigungsgrund? Damit man die sperre nicht bekommt?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.01.2010, 17:23
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Dein Arbeitgeber verhält sich sittenwidrig, du bist gesundheitlich nicht mehr in der Lage für die Arbeit (dann aber auch nicht für die Selbständigkeit)... Viel mehr fällt mir da nicht ein. Die gewünschte Selbständigkeit ist jedenfalls kein wichtiger Grund.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.01.2010, 17:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 487
Standard

An dieser Stelle jetzt mal die Frage, die mich seit Eröffnung dieses Threads umtreibt:
Ist es denn soooooo sicher, dass der bereits fest eingeplante Gründungszuschuss auch gewährt wird?

Immerhin beabsichtigt hier jemand, ohne (jedenfalls für mich) erkennbaren Grund eine feste Arbeitsstelle zu kündigen. Er begibt sich aus einem einzigen Grund in die Arbeitslosigkeit, nämlich dem, sich selbstständig zu machen und weil das nur aus der Arbeitslosigkeit heraus gefördert wird.

Was ist, wenn der Zuschuss nicht bewilligt wird oder es mit der Selbstständigkeit nicht klappt? da hat man ruckzuck einen weiteren ALG II-Bezieher herangefördert. Ist das im Sinne des Erfinders? Oder anders gefragt: Ist das mit der risikolosen Existenzgründung (und vollen Abfederung im Falle des Scheiterns) mit Fremdmitteln wirklich sooooo einfach?
__________________
- Maria -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.01.2010, 19:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
An dieser Stelle jetzt mal die Frage, die mich seit Eröffnung dieses Threads umtreibt:
Ist es denn soooooo sicher, dass der bereits fest eingeplante Gründungszuschuss auch gewährt wird?
Die Gewährung kann erst entschieden werden, wenn ich meine Gewerbeerlaubnis habe, denn ohne diese, kann ich kein EGZ beantragen.
Alle weiteren Sachen wie Businessplan etc. habe ich bereits.

Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Immerhin beabsichtigt hier jemand, ohne (jedenfalls für mich) erkennbaren Grund eine feste Arbeitsstelle zu kündigen. Er begibt sich aus einem einzigen Grund in die Arbeitslosigkeit, nämlich dem, sich selbstständig zu machen und weil das nur aus der Arbeitslosigkeit heraus gefördert wird.
Ich kündige weil ich mit dem Lohn nicht klar komme und mit meinem Chef auch nicht. Ich hab einfach keine Lust mehr dort zu sein. Ich kann es einfach nicht. Ich habe durch den Vater meiner Freundin in meinem Gebiet VIEL VIEL mehr möglichkeiten und möchte von daher auch dort weg.
Mir ist nicht bekannt, dass es NUR aus der Arbeitslosigkeit gefördert wird.


Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Was ist, wenn der Zuschuss nicht bewilligt wird oder es mit der Selbstständigkeit nicht klappt? da hat man ruckzuck einen weiteren ALG II-Bezieher herangefördert. Ist das im Sinne des Erfinders? Oder anders gefragt: Ist das mit der risikolosen Existenzgründung (und vollen Abfederung im Falle des Scheiterns) mit Fremdmitteln wirklich sooooo einfach?
Ich kann den Zuschuss wie gesagt, erst beantragen, wenn ich den Gewerbeschein habe.
Und denn will ich erst beantragen wenn ich mich in meiner Kündigungfrist bin. Über Scheitern will ich garnicht reden. Ich zahle keine Pacht.... oder etc.. Also mein Schwiegervater hat genügend Geld mich zu ünterstützen und mich für 2 Jahre zu versorgen (ohne zuschuss) zu dem habe ich selber ein Kapital von 5000,00 Euro und ich will jedoch nicht auf meinen (auf den ich Anspruch habe) EGZ verzichten.

Ja und wenn nichts klappt dann pech gehabt...
Aber wieso nicht??

Trotzdem danke für deine Sorgen Maria finde ich super das auch mal jemand so um die Ecke denkt.

Wie sollte ich denn meine Kündigung formulieren?

Ich hatte auch gedacht erst zu fragen das mein AG mich kündigt... wenn nicht hau ich ihm die im gleichen Zug auf den Tisch!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 12.01.2010, 09:10
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Der Gründungszuschuss ist natürlich an gewisse Dinge gebunden. Wenn ein Maler und Lackierer kommt, der sich als Schönheitschirurg selbständig tätig machen will, wird das wohl ob der fehlenden personellen Eignung niemand fördern. EGZ ist übrigens was ganz anderes, webman!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gründungszuschuss und Arbeit cocoli Arbeitslosengeld I - ALG 1 0 27.11.2009 12:55
Gründungszuschuss hoffnung Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 26.10.2009 13:10
Harz IV und Gründungszuschuss selbstundständig Hartz IV 4 - ALG II 2 1 26.10.2009 12:57
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG 1 Gründungszuschuss und Anrechnung pittjepuck Hartz IV 4 - ALG II 2 3 09.10.2009 10:29
Gründungszuschuss Oo SAFIRA oO Arbeitslosengeld I - ALG 1 4 30.03.2009 07:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0