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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo Liebe Mitglieder, Ich habe eine kurze Frage. Ich habe vom 01.08.2006 bis 17.06.2009 meine Ausbildung gemacht. Wurde zum 17.06.2009 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Ich möchte mich jedoch nun selbstständig machen und wollte fragen wie lange ich nun gearbeitet haben muss, damit nicht als Berechnungsgrundlage des ALG 1 nicht vom meinem Bruttoausbildungsgehaltes der Aulsbildungsvergütung genommen wird, sondern das von dem was ich nun verdient haben. Auzug: Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Das Ding ist ich will ja kündigen bei meiner Firma habe ich dann auch die Sperre bei dem Gründungszuschuss? danke gruß |
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#2
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| Da es bei Eigenkündigung zu einer Sperre des ALG 1 kommt, wird -so du deckungsgleich Gründungszuschuss beantragst - zu einem Ruhen des Zeitraumes beim Gründungszuschuss kommen. Soll heißen: Du kannst die Sperre nicht umgehen, indem du GZ beantragst. Ein Jahr musst du gearbeitet haben bis dein ALG 1 nach dem Arbeitslohn berechnet wird. Turtle |
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#3
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| Hallo und danke für deine schnelle Antwort! Okay der de Ruhezeit sagt aber nicht das ich nun statt 9 Monate nur 6 Monate bekomme oder? |
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#4
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| Zu einer Sperre muss es nicht zwingend kommen. Du musst allerdings sehr gewichtige Gründe haben warum du kündigst. Ob das Ziel sich selbstständig zu machen so ein gewichtiger Grund ist weis ich allerdings nicht. |
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#5
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| Nein. Du bekommst die vollen 9 Monate, aber eben erst später.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Was wäre denn ein trifftiger kundigungsgrund? Damit man die sperre nicht bekommt? |
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#7
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| Dein Arbeitgeber verhält sich sittenwidrig, du bist gesundheitlich nicht mehr in der Lage für die Arbeit (dann aber auch nicht für die Selbständigkeit)... Viel mehr fällt mir da nicht ein. Die gewünschte Selbständigkeit ist jedenfalls kein wichtiger Grund. Turtle |
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#8
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| An dieser Stelle jetzt mal die Frage, die mich seit Eröffnung dieses Threads umtreibt: Ist es denn soooooo sicher, dass der bereits fest eingeplante Gründungszuschuss auch gewährt wird? Immerhin beabsichtigt hier jemand, ohne (jedenfalls für mich) erkennbaren Grund eine feste Arbeitsstelle zu kündigen. Er begibt sich aus einem einzigen Grund in die Arbeitslosigkeit, nämlich dem, sich selbstständig zu machen und weil das nur aus der Arbeitslosigkeit heraus gefördert wird. Was ist, wenn der Zuschuss nicht bewilligt wird oder es mit der Selbstständigkeit nicht klappt? da hat man ruckzuck einen weiteren ALG II-Bezieher herangefördert. Ist das im Sinne des Erfinders? Oder anders gefragt: Ist das mit der risikolosen Existenzgründung (und vollen Abfederung im Falle des Scheiterns) mit Fremdmitteln wirklich sooooo einfach?
__________________ - Maria - |
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#9
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| Zitat:
Alle weiteren Sachen wie Businessplan etc. habe ich bereits. Zitat:
Mir ist nicht bekannt, dass es NUR aus der Arbeitslosigkeit gefördert wird. Zitat:
Und denn will ich erst beantragen wenn ich mich in meiner Kündigungfrist bin. Über Scheitern will ich garnicht reden. Ich zahle keine Pacht.... oder etc.. Also mein Schwiegervater hat genügend Geld mich zu ünterstützen und mich für 2 Jahre zu versorgen (ohne zuschuss) zu dem habe ich selber ein Kapital von 5000,00 Euro und ich will jedoch nicht auf meinen (auf den ich Anspruch habe) EGZ verzichten. Ja und wenn nichts klappt dann pech gehabt... Aber wieso nicht?? Trotzdem danke für deine Sorgen Maria finde ich super das auch mal jemand so um die Ecke denkt. Wie sollte ich denn meine Kündigung formulieren? Ich hatte auch gedacht erst zu fragen das mein AG mich kündigt... wenn nicht hau ich ihm die im gleichen Zug auf den Tisch! |
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#10
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| Der Gründungszuschuss ist natürlich an gewisse Dinge gebunden. Wenn ein Maler und Lackierer kommt, der sich als Schönheitschirurg selbständig tätig machen will, wird das wohl ob der fehlenden personellen Eignung niemand fördern. EGZ ist übrigens was ganz anderes, webman! Turtle |
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