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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo. Ich habe da folgende Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus: Meine Großmutter ist vor einem Jahr gestorben, sie hatte Grundsicherung erhalten. Alle ihre Nächsten sind auch in einer oder anderen Weise auf Unterstützung angewiesen gewesen. So hat der Staat die Kosten für die bestattung übernommen. Jetzt wollten wir einen kleinen Grabmal für die Oma machen lassen. Ob man einen Antrag auf die Kostenübernahme bzw. Teilübernahme stellen kann, und wenn ja, an welche Stelle, etwa den Sozialamt, der für die Grundsicherung zuständig war? Danke im Voraus für die Hilfe |
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#2
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| Es ist maximal nur dann was möglich, wenn die Friedhosfordnung ein Grabmal vorschreibt und keiner der Hinterbliebenen, die auch zu den Beerdigungskosten herangezogen werden konnten, über ausreichend Mittel verfügt. Die Hinterbliebenen müssen also selbst alle Grusi bzw. Hartz-IV-Leistungen bekommen. Sonst wohl nicht. |
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