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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo Ich ziehe zum 31.03.2009 aus meiner jetztigen Wohung aus.Die Wohnung war zum Teil möbiliert,was ich auch auf dem Arbeitsamt abgegeben habe und mir wurde auch schon gesagt,dass ich diese Sachen bekomme,die ich dann in der neuen Wohnung nicht habe.So ich soll Kostenvoranschläge vorlegen von Wohungsbörsen etc. was die Möbel kosten würde.So die nehmen da zum Teil soviel,dass man die Sachen auch neu kaufen könnte.Jetzt habe ich ein Angebot bekommen,dass ich Küche mit Geräten,Wohnzimmer komplett für 650 Euro gebraucht bekommen könnte.Kann ich das auf dem Arbeitsamt angeben und würden die mir das Geld da selber geben oder funktioniert sowas nicht.Ich nehm es gleich vorne weg,dass ich kein Darlehen erhalte,da ich vorher in einer möbilierten Wohnung gewohnt habe.Das Amt zahlt mir das als einmalige Beihilfe.Kann ich Antrag auf Auslegware beim Amt stellen,natürlich in Form eines Darlehns? Danke für eure Antworten |
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#2
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| Das ist Sache des Amtes, die Form der Hilfe zu bestimmen, da wird dir hier niemand konkret sagen können: "Klar, die drücken dir das Geld in die Hand." oder "Nee, geht gar nicht.". Und: Anträge kannst du immer stellen. Fraglich ist nur, ob du was bekommst. Auslegware wirst du nämlich wahrscheinlich nicht bekommen. Für die Bewohnbarkeit der Wohnung ist der Vermieter zuständig, d. h. der muss für einen normalen gebrauchsfähigen Bodenbelag sorgen. Turtle |
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#3
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| Es ist überall nur Parkett drin also so Linoleum zeug und bei 2 Kinder macht sich Teppich schon besser.Naja ich werde es einfach mal versuchen mit der Auslegware...Mehr als nein sagen können die ja nicht. |
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| Stichworte |
| auslegware, möbel, wohnung |
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