Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 12.07.2010, 19:30
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Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 1
Standard Führerschein zwecks Arbeitsaufnahme

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einem halben Jahr meine Ausbildung als Anlagenmechaniker bei einer Ausbildungsstätte gemacht. Wie viele von euch wissen sind die Chancen als Anlagenmechaniker ohne Führerschein recht schwer...

Dennoch habe ich eine andere Lösung gefunden. Und zwar habe ich eine Zusage zu einer Festeinstellung bei einem Pflegedienst. (Schriftlich) Natürlich brauche ich hier auch den Führerschein. Mein Arbeitsvermittler hatte ich eben am Telefon, und die hat sofort abgelehnt aus folgenden Gründen:

Es kommen hier immer anfragen rein
Sie haben was anderes gelernt und können ja da arbeiten
Sie sind noch nicht so lange Arbeitslos, das fördern wir nicht.

Das ist doch der totale Schwachsinn....

Ein Führerschein kostet 1500 so ca. und wenn ich länger Arbeitslos bin zahlen die mehr.

Ich habe auch gesagt das ich es gerne als Darlehen nehme, trotzdem sagte Sie nein.

Zur Information, da ich erst ein halbes Jahr offiziel Arbeitslos bin, da Ausbildung in Ausbildungsstätte bekomme ich 150 eur ca. an Arbeitslosengeld I
und den Rest aus Arbeitslosengeld II

ich werde auch noch hingehen den Antrag schriftlich stellen, aber Sie sagte mir gleich das wäre zwecklos weil die Entscheidung bei ihr liegt, und Sie das ablehnen wird.

Kann man da irgendwas machen ? Das is doch keine Arbeitsförderung sondern Verweigerung mir gegenüber...


Freue mich über jede Hilfe die ihr mir geben könnt.

Mfg Brennan
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  #2  
Alt 12.07.2010, 19:47
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Auf mehr als eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hast du keinen Anspruch. Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind nunmal Ermessensleistungen und keine Pflichtleistungen.

Du hast was ganz anderes gelernt als einen Pflegeberuf. Erstes Ziel ist anscheinend für deine Vermittlerin die Vermittlung im erlernten Beruf und nicht in irgendwelchen Anlernberufen, wo sich ggf. nach 2 Wochen rausstellt, dass du dafür völlig ungeeignet bist.

Und dafür gibt es Hilfen. Ggf. auch die Führerscheinförderung. Das musst du eben mit ihr abklären.

Turtle
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