Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.03.2009, 09:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 72
Standard Fragen Fahrkostenzuschuss

Hallo,

ich habe 2 Fragen. Ich bin jetzt bald arbeitslos, könnte aber direkt im Anschluss neue Arbeit aufnehmen.
Nun wollte ich mir gern den Fahrkostenantrag zukommen lassen. Die vom Amt meinte aber das sie mir davon abrät dies jetzt schon zu machen, da ich ja "noch" in Arbeit bin auch wenn ich schon die Kündigung habe. Und da ja jetzt alles neu ist mit den Vermittlungsbudget könnte es passieren das man mir die Fahrkosten dann zur neuen Arbeit nicht genehmigt...da ich zwar schon arbeitssuchend gemeldet bin, aber ja noch nicht arbeitslos bin.

Allerdings ist der Übergang nach der Kündigung eigentlich nahtlos. Ich hätte also nur das Wochenende wo ich offiziel arbeitslos bin, aber da kann ich ja nix beantragen. Ist das nicht etwas gemein, das dies jetzt alles nur noch eine Kann Leistung ist?! Ich will da ja arbeiten, allerdings fahre ich immer in eine andere Stadt und auf mich würden schon sehr hohe Fahrkosten aufkommen in der Zeit, darum will ich schon gern den Antrag stellen. Was nun machen?

2.te Frage. Ist es immer noch so, das ich dann die Kilometer angeben muß bis zum Arbeitgeber (war glaub früher so) oder immer die Strecke wo ich jeden Tag arbeite? Das kann recht häufig variieren da es nur Zeitarbeit wäre. Hab das in Erinnerung, das ich früher immer den Weg bis zum Arbeitgeber angeben mußte..aber nie den wirklichen Fahrweg weil ich ja wo anders arbeiten war. (z.B. Baustellen)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.03.2009, 09:21
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

1. Fk-Beihilfe war auch schon vorher eine Kann-Leistung.

2. Berücksichtigungsfähig ist der tatsächliche Arbeitsweg. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ggf. auch der Arbeitgeber in der Verantwortung ist, wenn er seine Leute durch die Gegend schickt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern fragen alg1 + umschulung möglich? maike_berlin Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 20.02.2009 07:05
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG II soll Wohngeld fürs Kind beantragen einige Fragen jessismom Hartz IV 4 - ALG II 2 8 13.02.2009 20:30
BAB - ein paar Fragen sunshinegirl2341 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 7 12.02.2009 20:31
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Selbständig und ALG II ma1975 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 11.02.2009 12:11
bab fragen ichigo89 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 0 03.12.2008 21:12


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0