Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 15.07.2009, 15:29
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Hallo,
Kurz vor Ende der BEwilligung des Arbeitslosengeldes, also nach knapp 1,5 Jahren Arbeitslosigkeit, hat mein Mann Anfang Juni eine Stelle in den Niederlanden antreten können.
Durch ein *Pausengespräch* mit anderen dort beschäftigten Deutschen hat er erfahren, daß es die Möglichkeit der Unterstützung durch das Arbeitsamt in Form der Fahrtkostenförderung gegeben hätte, wenn er diese vor Antritt der Stelle beantragt hätte - 0,22 Cent pro gefahrenen Kilometer, 6 Monate lang. Darauf hat ihn vom Arbeitsamt natürlich niemand aufmerksam gemacht. Da er täglich knapp 160km fährt (eine Strecke 84 km), würde sich dies für uns natürlich lohnen.
Meine Frage:Gibt es eine Chance, diese Fahrtkostenbeiteiligung nach Antritt der Stelle zu beantragen? ODer gibt es sonstige Unterstützungen, die wir noch nicht kennen?
Vielen Dank
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  #2  
Alt 15.07.2009, 20:51
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Beiträge: 18.987
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ALG 1 oder ALG 2?

Turtle
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  #3  
Alt 16.07.2009, 20:47
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Hallo, Turtle,

Er hat ALG I bezogen. Kurz vor Ende der bewilligten 1,5 Jahre hat er zum Glück diese Stelle in Holand gefunden.

Vielen Dank Cleo
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  #4  
Alt 17.07.2009, 18:20
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Dann wird er nachträglich nichts bekommen.

Turtle
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  #5  
Alt 19.07.2009, 18:06
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Hallo, Turtle,

Schade-aber trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.

Schönes Restwochenende :-) Cleo
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