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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 06.02.2009, 11:37
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Standard Fahrtkosten

Ich habe jetzt einen neuen Job. Ist eine Teilzeitstelle bei der ich 670 € brutto verdiene. Da die Arbeit fast 40 km von mir zu Hause weg ist, brauche ich ein Ticket für Bus und Bahn was monatlich 92,74 € kostet. Kann ich irgendwie eine Fahrtkostenerstattung oder Zuschuss bekommen? Bekomme ja weiterhin ergänzend ALG II.
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  #2  
Alt 06.02.2009, 11:44
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Beiträge: 50
Standard

Du könntest die Fahrkosten quasi als "Werbungskosten" angebeben. § 11 Abs. 2 SGB II. Statt den 100,00 € Freibetrag könnten dann die 92,74 € (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) plus Arbeitsmittelpauschale 15,33 (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a AlG II Verordnung) plus Versicherungspauschale 30,00 € ( § 6 Abs 1 Nr. 1 Alg II Verordnung) abgezogen werden. Wären also statt 100,00 € 138,07 €. Erkundige dich einfach mal bei deinen SB.
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