Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2010, 11:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard Fahrkostenzuschuss bei Arbeitsaufnahme/Fragen zum Vermittlungsbudget

Möglicherweise habe ich die Chance zur Arbeitsaufnahme, wofür ich täglich 50mm fahren müsste. Früher war in den Merkblättern von einer Fahrkostenbeihilfe fürs erste halbe Jahr nach der Arbeitsaufnahme zu lesen. Nun gibt es ja nur noch das allgemein verfasste Vermittlungsbudget. Ist auch dort weiterhin eine Fahrkostenbeihilfe zu erwarten. Sorry, daß ich nicht die Suchfunktion nutze, denn ich möchte gerne die momentan aktuelle Situation erörtert haben.
Und wie wird mittlerweile in Sachen Bewerbungskostenerstattung verfahren. Habe letzten Monat 6 Bewerbungsnachweise eingereicht, und dafür 10€ erhalten. Früher gabs mal 5€ pro Bewerbung (limitiert). Wie siehts da mittlerweile konkret aus ?
Danke für Eure Antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.01.2010, 11:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 508
Standard

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget werden von jeder ARGE individuell festgelegt.
Eine zuverlässige Aussage kann Dir daher nur ein Ansprechpartner vor Ort geben.

Siebenstern
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.01.2010, 12:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard

Okay. Hat denn zumindest jemand Erfahrungswerte, ob grundsätzlich Fahrkostenbeihilfe fürs erste Jahr noch gewährt wird ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.01.2010, 12:56
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Erfahrungswert hier bei mir vor Ort: Es gibt keine Fahrkostenbehilfe über VB mehr, weil Fahrkosten gem. § 11 Abs. 2 SGB II vom Erwerbseinkommen abgesetzt werden. Und wenn du nach Abzug der Fahrkosten kein ALG 2 mehr bekommst, dann reicht halt dein Einkommen aus, so dass du Lebensunterhalt und Fahrkosten -wie andere Menschen auch- selbst bezahlen kannst.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.01.2010, 06:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 508
Standard

Erfahrungswert hier bei mir vor Ort:
Fahrtkostenbeihilfe für bis zu 6 Mon kann bei Entfernung zum Arbeitsplatz von über 20 km gezahlt werden, es werden dann keine Fahrkosten vom Erwerbseinkommen zusätzlich abgesetzt.
Damit hast Du jetzt 2 entgegengesetzte Erfahrungen und es geht wieder auf "Wird vor Ort bestimmt, daher vor Ort nachfragen" zurück.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.01.2010, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard

@Turtle: Es ist aber in der Regel so, daß man sein erstes Gehalt erst rückwirkend nach dem ersten Arbeitsmonat bekommt. Auch eine entsprechende Steuererstattung erfolgt erst sehr viel später. Seine Fahrkosten hat man aber vom ersten Arbeitstag an. Insofern wäre eine Fahrkostenbeihilfe zumindest für den ersten Arbeitsmonat durchaus begründbar.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.01.2010, 19:30
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Ja, durchaus. Wird in Ausnahmefällen auch gemacht.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermittlungsbudget - Zuschüsse zum Auto korali einmalige Beihilfen 8 14.09.2009 17:32
Autokauf aus Vermittlungsbudget ? McChicken36 einmalige Beihilfen 1 17.07.2009 07:37
Jobbedingter Umzug trolli einmalige Beihilfen 8 10.06.2009 09:44
Fragen Fahrkostenzuschuss Trac81 einmalige Beihilfen 1 04.03.2009 09:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0