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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Möglicherweise habe ich die Chance zur Arbeitsaufnahme, wofür ich täglich 50mm fahren müsste. Früher war in den Merkblättern von einer Fahrkostenbeihilfe fürs erste halbe Jahr nach der Arbeitsaufnahme zu lesen. Nun gibt es ja nur noch das allgemein verfasste Vermittlungsbudget. Ist auch dort weiterhin eine Fahrkostenbeihilfe zu erwarten. Sorry, daß ich nicht die Suchfunktion nutze, denn ich möchte gerne die momentan aktuelle Situation erörtert haben. Und wie wird mittlerweile in Sachen Bewerbungskostenerstattung verfahren. Habe letzten Monat 6 Bewerbungsnachweise eingereicht, und dafür 10€ erhalten. Früher gabs mal 5€ pro Bewerbung (limitiert). Wie siehts da mittlerweile konkret aus ? Danke für Eure Antworten. |
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#2
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| Leistungen aus dem Vermittlungsbudget werden von jeder ARGE individuell festgelegt. Eine zuverlässige Aussage kann Dir daher nur ein Ansprechpartner vor Ort geben. Siebenstern |
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#3
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| Okay. Hat denn zumindest jemand Erfahrungswerte, ob grundsätzlich Fahrkostenbeihilfe fürs erste Jahr noch gewährt wird ? |
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#4
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| Erfahrungswert hier bei mir vor Ort: Es gibt keine Fahrkostenbehilfe über VB mehr, weil Fahrkosten gem. § 11 Abs. 2 SGB II vom Erwerbseinkommen abgesetzt werden. Und wenn du nach Abzug der Fahrkosten kein ALG 2 mehr bekommst, dann reicht halt dein Einkommen aus, so dass du Lebensunterhalt und Fahrkosten -wie andere Menschen auch- selbst bezahlen kannst. Turtle |
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#5
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| Erfahrungswert hier bei mir vor Ort: Fahrtkostenbeihilfe für bis zu 6 Mon kann bei Entfernung zum Arbeitsplatz von über 20 km gezahlt werden, es werden dann keine Fahrkosten vom Erwerbseinkommen zusätzlich abgesetzt. Damit hast Du jetzt 2 entgegengesetzte Erfahrungen und es geht wieder auf "Wird vor Ort bestimmt, daher vor Ort nachfragen" zurück. |
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#6
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| @Turtle: Es ist aber in der Regel so, daß man sein erstes Gehalt erst rückwirkend nach dem ersten Arbeitsmonat bekommt. Auch eine entsprechende Steuererstattung erfolgt erst sehr viel später. Seine Fahrkosten hat man aber vom ersten Arbeitstag an. Insofern wäre eine Fahrkostenbeihilfe zumindest für den ersten Arbeitsmonat durchaus begründbar. |
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#7
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| Ja, durchaus. Wird in Ausnahmefällen auch gemacht. Turtle |
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