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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, bin in der 11. Schwangerschaftswoche und habe heute den Mehrbedarf für Schwangere beantragt. Gleichzeitig habe ich nach der Erstausstattung für´s Baby gefragt. Die Sachbearbeiterin sagte mir das ich event. keinen Anspruch darauf habe, weil ich vor 2 Jahren schon einmal etwas bekommen habe. Gut einwenig Babysachen habe ich noch, aber was ist mit Babybettchen usw. Soll mein Kind auf dem Fussboden schlafen? Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, wie lange es hersein muss, um Anspruch auf Erstausstattung zu haben? LG |
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#2
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| Hallo, soweit ich weiß kannst du es immer beantragen. Ist die Geburt des letzten Kindes länger als 3 Jahre her steht dir die gesamte Erstattung zu, bei einem Zeitraum unter 3 Jahren zwischen den Kindern ein geminderter Betrag, da man davon ausgeht, dass noch einiges vorhanden ist. Es gab aber wohl glaub ich noch eine Sonderregelung bei Kleidung wenn das zweite Kind andersgeschlechtlich als das erste ist. Ein Gesetz kann ich dir grad nicht benennen, muss die Kinder gleich aus der Wanne holen, wenn ichs finde meld ich mich nachher nochmal, wenn sich bis dahin kein Experte gemeldet hat - die können dir das sicherlich nochmal genauer sagen. Chrissie |
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#3
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| Ein Gesetz gibt es dazu auch nicht, weil das jede Arge für sich regelt, da Erstausstattungen unter die kommunalen Leistungen zählen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#4
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| § 23 III Nr. 3 SGB II regelt die Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt und besagt halt, dass man das beantragen kann, da es von der Regelleistung nicht erfasst wird. Und hier: Erstausstattung bei Schwangerschaft steht was Jette meint, dass sich die Kommune den Regelungen der bisherigen Sozialhilfe orientieren sollte. @Jette - bezieht sich der erste Satz im Link nicht auf die Höhe? Das hab ich bisher nämlich angenommen. Ansonsten kann man Erstausstattungen auch bei der Caritas, der AWO und noch einigen Vereinen beantragen. Wenn ich mich richtig erinnere darf das auch nicht auf den Regelsatz angerechnet werden - jetzt begeb ich mich auch wieder auf dünnes Eis - weil das Geld, was fließt zweckbezogen ist? Aber immer schön die Quittungen aufheben, da stichprobenartig kontrolliert wird, dass die Gelder nicht für was anderes ausgegeben werden. Chrissie |
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#5
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