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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Ich muss Euch nochmal belästigen und hoffe, dass mir jemand wenigstens einige Hinweise geben kann, damit wir wissen, wie es weiter geht. Also wir haben nun ein festes Arbeitsangebot in Österreich bekommen. Die ARGE bezahlt auch alle Kosten, die mit dem Bewerbungsgespräch (Anreise 3 Übenachtungen) in Verbindung steht. Das erstemal seid unserem Bezug war unsere Sachbearbeiterin auch ganz freundlich zu uns, als Sie gesehen hat, dass wir gleich mit zwei Vormerkungen für eine Arbeit aus Österreich wieder kamen :-) Ju hu... Nun stellen sich uns einige Fragen. Wie geht es weiter. Wir haben keinerlei ersparnisse und die Miete dort ist sehr hoch. Sein Gehalt würde sich Anfangs auf ca. 1500 Euro Netto belaufen. Nun müssten wir die jetzige Wohnung erst kündigen und haben hier drei Monate kündigungsfrist. Den Umzug finanziert die ARGE wohl nach ersten Gesprächen. Was ist aber mit der Miete bis zum Ende der Kündigungfrist. Also angenommen, wir müssen ab dem 01.08 rüber. Nehmen da eine Wohnung (3 Personen ca. 80 qm ca. 500 Euro warm / und dass ist schon das kleinste und günstigste was es gibt), dann bleibt ja noch die Miete hier in Deutschland (3 Monate). Wir können aber nicht beides aus dem Gehalt finanzieren. Hat die ARGE überhaupt die "Kann"- Möglichkeit, die Miete hier in Deutschland bis zum Ende des Mietvertrag zu übernehmen, da Sie ja auch mit dem Umzug einverstanden sind? Wir haben bisher noch nicht gefragt, möchte aber wissen, ob es evtl. diese Möglichkeit gibt. Wir haben wie gesagt nichts Erspartes und in Anbetracht der Tatsache, dass wir ja für August schon keine Leistungen mehr bekommen würden, das Gehalt aber erst zum Ende des Monats kommt, könnten wir die Arbeit sonst nicht annehmen. Das wollen wir aber nicht, denn das ist die Chance aus Hartz4 raus zu kommen. Es wäre ein unbefristeter Festvertrag, Vollzeit etc. Könnt Ihr uns wenigstens einen Tipp geben, was man da versuchen könnte? Soweit ich weiss, ist es in Deutschland übelich, dass wenn man mit Einverständnis der ARGE wegen Arbeit umzieht, die ggf. auch die doppelte Miete übernehmen. Aber wie ist es, wenn man ins Ausland gehen muss? Danke Euch |
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#2
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| Ach ja eins noch. Mir hat eine Auswanderin erzählt, dass sie damals nichts bekommen hätten und da sie auch Hartz 4 bekamen und kein Erspartes hatte, mussten sie einen anderen Weg nehmen. Sie mussten sich getrennt lebend melden und ihr Mann ist alleine vorgegangen ins Ausland. So hat sie hier alle Leistungen weiter bekommen (sogar mehr als vorher weil allein erziehend). Dann hat sie das Geld für den Umzug gespart und ist dann nachgekommen. Ich möchte aber eigendlich nicht gezwungen sein, so die Monate zu überbrücken. Es muss doch auch auf dem ehrlichen Weg eine Lösung geben, um den Arbeitslosen aus der Arbeitslosigkeit und vom Hartz4 weg zu bekommen. |
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#3
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| Jörg, ob Doppelmieten bezahlt werden ist eine Entscheidung, die das Amt nur im Einzelfall treffen kann. Du wirst daher hier keine allgemeinverbindliche Antwort erhalten können außer: Frag bei deinem Amt nach. Alternativ: Wie wäre es damit, einen Nachmieter zu suchen, damit ihr unter den 3 Monaten aus dem Mietvertrag rauskommt? Turtle |
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#4
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| Also das haben wir auch schon überlegt und auch schon im Internet Anzeigen geschaltet. Aber wir wohnen ziemlich ländlich in einem nicht gerade schönen Haus und unsere Wohnung stand vor unserem Einzug bereits zwei Jahre leer. Deswegen haben wir da nicht viel Hoffnung. Das ihr uns keine verbindliche Antwort geben könnt, war mir klar, aber dürfte die ARGE überhaubt die Miete hie rin Deutschland bis zum Kündigungsschluß weiter zahlen, obwohl wir hier nicht mehr gemeldet sind? Normalerweise heisst es ja, dass Leistungen nur der bekommt, der in Deutschland wohnhaft ist. Zu diesem Zeitpunkt müssten wir aber schon aus gesetzlichen Gründen in Österreich gemeldet sein. Dort muss man sich nämlich innerhalb von 3 Tagen ummelden. D.h. die Arge müsste evtl. die 3 Monatsmieten von im vorweg (wo wir noch hier gemeldet sind) bezahlen (kann sie ja auch direkt an den Vermieter überweisen, wenn sie möchte). Wir möchten auch keine Doppelmiete bekommen. Die Miete in Österreich würden wir ja aus dem Gehalt bezahlen (evtl. nur für die ersten 4 Wochen bis das Geld kommt ein Übergangs-Darlehn?), aber die Miete in Deutschland die können wir nicht auch noch tragen. Um die geht es uns primär. |
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#5
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| Rechtlich ist es wirklich äußerst verzwickt und ich fürchte fast, dass man tatsächlich nichts übernehmen wird. Aber letztendlich hilft dir nur, dass du deinen Vermittler fragst. Turtle |
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| ausland, kostenübernahme, umzug |
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