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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 27.01.2009, 19:56
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Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 4
Standard Erste Wohnung, was kann man alles benatragen?

Hallo,
ich mache eine schulische Ausbildung und möchte jetzt bald ausziehen aus dem Elternhaus, ich bekomme bafög, unterhalt, kindergeld und habe einen minijob und habe keine Kinder.
Bekomme ich die erste Ausstattung vom Amt bezahlt? Und müsste ich das zurück zahlen? Und was wird überhaupt alles vom amt bezahlt beim ersten Auszug, vorausgesetzt man beantragt das auch rechtzeitig?

lg
thayalin
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  #2  
Alt 28.01.2009, 06:07
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Beiträge: 5.834
Standard

Dein Auszug aus dem Elternhaus ist dein Privatvergnügen und wird nicht noch von der Allgemeinheit finanziert!
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 28.01.2009, 06:09
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Eine Erstausstattung bekommt man nur, wenn man Leistungen nach dem SGB II bezieht. Ansonsten muss man selber sehen, wie man es finanziert. Wobei du dir genau ausrechnen solltest ob du eine Wohnung halten kannst, denn du wirst ja wohl nur Schülerbafög bekommen ( 212 Euro ?)

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 28.01.2009, 13:10
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Beiträge: 4
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Danke für die Antworten

genau ausgerechnet habe ich es, mich hat es nur interessiert was man vielleicht beantragen könnte, nicht das ich später erst höre was ich noch alles bezahlt bekommen hätte, aber dann weiß ich ja jetzt bescheid, bin noch ziemlich neu in Sachen AMT, das ist mir alles zu verwirrend

lg thayalin
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  #5  
Alt 28.01.2009, 13:18
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Beiträge: 959
Standard Staat

ganz einfach: nimm Dir vor, es möglichst immer ohne staatliche
Hilfe zu schaffen
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  #6  
Alt 28.01.2009, 13:21
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ich nehme jede Hilfe, die ich bekommen kann
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  #7  
Alt 28.01.2009, 13:33
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Genau, abschöpfen wo es nur irgendwie geht.
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  #8  
Alt 28.01.2009, 13:36
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nein, ich hab mir nur grad einen spaß erlaubt. Wenn ich eine sachliche Frage frage dann erwarte ich auch eine sachliche Antwort - geht ganz einfach.

lg Thayalin
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Stichworte
erstausstattung, erster auszug, umzugskosten

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