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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Guten Abend, kurze erläuterung: Ich habe bis vor ca.2 Monaten in einer WG gewohnt, die sich aber aufgelöst hat und ich von dem zuständigen Jobcenter aus Kostengründen mir eine neue Wohnung suchen musste. Dies habe ich getan bin dabei in einen anderen Ort gekommen und nun bei einem neuen Jobcenter. Hier habe ich dann einen Antrag auf Erstaustattung gestellt über folgende dinge: Küche Gasherd Installationskosten des Gasherds (Sicherheitsregeln usw. darf man nicht selber machen) Kurz nach dem ich den Antrag abgegeben habe, habe ich dann die sachen gekauft die Küche war leider ohne Arbeitsplatte hat aber mit Schränken und Kühlschrank nur 120 Euro gekostet und war nur 3 Jahre alt, also kaufte ich noch eine Arbeitsplatte und habe dem Jobcenter anschließend alle Belege nachgereicht + die zusatzinfos natürlich alles Unterschrieben von dem jeweiligen Verkäufer.. Vor 2 Wochen bekam ich nun Antwort über volle Bewilligung der von mir Beantragten Erstaustattung. Als ich mir den Betrag angesehen habe, kam mir da aber etwas komisch vor, also habe ich nachgerechnet und festgestellt das genau der Betrag von der Arbeitsplatte fehlt. Auf nachfragen bei dem Jobcenter hieß es dann, dass Arbeitsplatten für die Küche nicht übernommen werden, auf meine Frage was ich mit einer Küche soll ohne Arbeitsplatte oder wieso mir man mir dann ein Schreiben schickt in dem Steht es wird voll Bewilligt kam erst ein schweigen und dann "naja ich kann ihn ja einen Ablehnungsbescheid fertig machen". Diesen habe ich bis heute nicht erhalten. Meine Frage nun: Ist das so richtig? Das eine Arbeitsplatte für die Küche nicht im Erstaustattungsantrag bewilligt wird? Falls sie es doch übernehmen müssen, hat vielleicht jemand einen § den ich anführen kann? Für hilfe bin ich Dankbar :-) PS: Ein Problem hab ich dann doch noch.. Und zwar hab ich mit der neuen Wohnung auch einen Antrag auf Kaution gestellt und habe dem beigefügt, meinen Mietvertrag und eine bestätigung von meinem alten Mietbewohner das es komplett seine Kaution in der alten Wohnung war, ich bin nur zugezogen. Nun sagte mir der zuständige Herr beim Jobcenter, das ich da noch wieder etwas von meinem Vermieter Unterschreiben lassen muss was er mir zuschickt. <- Hab ich natürlich auch noch nicht erhalten. Weiß hier vielleicht auch jemand etwas? ist sowas normal? BTW: Meine Anträge haben einen eingangstempel vom 30.5.2009, ziehmlich lange bearbeitungszeit... |
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#2
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| Vielleicht wird die Arbeitsplatte nicht gezahlt, weil sie nicht notwendig ist. Die Arge übernimmt nur notwendige Sachen und so eine Arbeitsplatte dient ja mehr der Optik. |
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#3
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| Nun ja, ich weiß nicht ob das was mit der Optik zu tun hat den irgendwo drauf muss man ja z.b sein essen zubereiten können, in den Schubladen oder den offenen Schränken ist das etwas schlecht. Genauso muss ich irgendwo die Spüle einbauen können, ansonsten ist es schlecht mit Spülen. |
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#4
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| Die Arbeitsplatte dient nicht der Optik, sondern ist für die Funktion unbedingt erforderlich, Küchenunterschränke sind nach oben offen. Aus den Regeln des §23 SGB II geht hervor, dass du auf gebrauchte Möbel verwiesen werden kannst, das hats du offensichtlich getan, die ARGE kann auch auf Pauschalen - die aber realistisch sein müssen - verweisen. Was stand denn in der Bewilligung? Auch wenn du woanders wohnst - Regeln nach §22 & §23 SGB II sind kommunale Aufgaben, zumindest ist es ein Anhaltspunkt. http://www.berlin.de/imperia/md/cont...leistungen.pdf Erstausstattung Wohnung - Stadt Hamburg Ansonsten wird nur noch der Atrag auf eA beim Sozialgericht helfen. |
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#5
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| Die Frage ist doch, ob eine Arbeitsplatte nötig war. In meiner ersten Küche (Dachboden, ganz klein, alles schräg, mein Mann und ich waren Azubis usw...), hatte ich von Quelle Einzelteile gekauft, also Einzelunterschränke, einzelner Herd, einzelner Kühlschrank, einzelne Spüle, alles ganz billig. Sah halt nicht so schön aus wie eine Einbauküche, wo alle Schränke von einer Arbeitsplatte überzogen ist, hat aber auch seinen Dienst getan. Ggf. hätte hier vorher besser abgestimmt werden müssen, was das Amt finanziert... Man kann ja nicht einfach einen Antrag abgeben und dann losziehen, nach gusto kaufen und erwarten, dass das Amt dann alles bezahlt. Turtle |
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#6
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| Küchenschränke mit Abdeckung sind teurer als die gebrauchte Küche. Nun mal die Frage, sind die ARGEn nicht zur wirtschaftlichen Handlungsweise verpflichtet? Die Arbeitsplatte kostet keine 50 €, was kostet das Sozialgericht. |
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#7
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| Ggf. gar nichts, wenn man gewinnt. Der Antragsteller hat einfach gekauft, ohne abzuwarten, was das Amt überhaut entscheidet. So geht es doch nun auch nicht. U. U. hätte er auch Sachleistungen erhalten können: woher wollen wir das wissen? Stell dir mal vor, es wäre so einfach: Du reichst einen Antrag ein und ziehst los und kaufst nach Lust und Laune. BTW: Über den Preis der Arbeitsplatte hat der Threadersteller nichts geschrieben, oder übersehe ich das? Turtle |
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#8
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| Bei dem Preis wird die Arbeitsfläche nicht länger als 4 m sein, und für 12 €/m gibt es schon gute Sachen. Und egal wer beim Sozialgericht gewinnt, für den Steuerzahler wird es immer teuer. |
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#9
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| Mag ja sein, aber ich glaube kaum, dass das Amt ein Verhalten ala: "Ich reiche mal dein Antrag ein und dann geh ich shoppen." begünstigen kann. Dann machen es alle so und dann wirds auch insgesamt teurer als ein Prozess beim SG. Ansonsten würd ich schon gern konkret wissen vom Threadersteller, von welchem Betrag wir hier sprechen. Turtle |
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#10
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| Zitat:
![]() Meine Arbeitsplatte hat immerhin €800 für 6 Meter gekostet. Allerdings hatte ich auch nicht den Anspruch, mir diese bezahlen zu lassen. |
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| arbeitsplatte, erstaustattung, kaution, küche, wohnungswechsel |
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