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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Guten Tag ersteinmal, ich bin seit heute hier - habe auch gleich eine Frage. Es geht um meine Tochter (18) sie hat ein kind (1) und hat bis zum Februar 2009 bie uns gewohnt. Sie hat alle Anträge bei der ARGE gestellt, wie z.B. Dahrlehen KAution - abgelehnt. Das haben wir dann hinbekommen. Dann hat sie am 9.2.09 einen Antrag auf Umzug gestellt, der auch sofort 3 Tage später genehmigt wurde, auch hat sie einen Antrag auf Erstausstattung gestellt, hier im Elternhaus hatte sie ihr eigenes Bett und Kinderbett und Schrank für ihr Kind. Dieser Antrag auf Erstausstattung - blieb erstmal liegen, nach häufigen Nachfragen wurde er bearbeitet. Meine Tochter hatte zum 1.3. den Mietvertrag, so brauchte sie natürlich paar Möbel und Gebrauchsgegenstände. Noch kein Bescheid. Wir haben dann, weil wir unser Kind nicht ohne etwas einziehne lassen wollten und Geld geliehen. Achso , der ANtrag auf ERstausstattung wurde gestellt, mit Einzelangaben, wie Gardinenstangen und Küchentisch, Lampen ect. Nun war die ZEit ran, jetzt wollte die ARGE die Größe es Kinderzimmers wissen und wo die Möbel aus dem elterlichen Zimmer geblieben sind, haben wir beantwortet. Keine Raktion. So der 1. Maärz war da, aber noch kein Bescheid, wieder angerufen, ja das dauert noch. Letzendlich ist meine Tochter dann dam 5.4. in ihre eigene Wohnung gezogen, noch kein Bescheid. Am 6.4. standen dann morgens um 10:00 2 Männer von der ARGE bei ihr vor der Tür, sie müßten sich die Wohnung ansehen, die meinten dann sie hätte alles und so ordentlich, he ja wir haben es 1 Tag vorher so gemacht. Dann kam am 7.4. die Ablehnung auf Erstausstattung. Was nun? Widerspruch eingelegt und jatzt wollten sie Z Quittungen und einen Zettel über das geliehene Geld, haben wir gemacht. Knapp ne Woche später bewilligen sie ihr 114,00 € für Erstausstattung, wir haben wieder Widerspruch eingelegt, warum sollen wir Quitttungen einreichen, wenn sie di gar nicht beachten? Gibt es dort keine Pauschalen für die Erstausstattung? Jetzt haben wir Klage eingereicht, habt ihr eine Ahnung, ob wir damit weiterkommen?? Auch die Angemessenheit der Wohnung haben sie zugestimmt(schriftlich), jetzt bekam sie ein Schreiben , die Wohnung wäre unangemessen - ich glaube das alles nicht mehr. |
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#2
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| Ich verstehe keinen Ton. Warum wurde die Erstausstattung abgelehnt? Wieso reicht ihr keine Quittungen ein, wenn dann doch 114 Euro gezahlt wurden? Turtle |
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#3
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| Warum wurde abgelehnt, weil 2 Mitarbeiter am 6.4. vor der Tür gestanden haben und ihre Wohnung begutachtet haben.Da waren dann die Sachen da, die wir alle gebraucht vom geborgten Geld gekauft haben, da die ARGE nicht reagiert hat. Der Antrag wurde aber schon am 9.2. gestellt, weil ihr Mietvertrag zum 1.3.09 begann. wie gesagt, am 6.4. war dann der Begutachtungstermin. Darauf hin wurde abgelehnt, die Quittungen haben wir auch eingereicht, wieder abgelehnt, warum weiß ich nicht. Die 114,00 waren angeblich der normale Pauschalbetrag für Erstausstattunge, wobei ich das nicht wirklich glaube. |
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#4
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| also der eigentliche pauschalbetrag für mutter mit einem kind beträgt knapp 1350 euro hatte auch so viele probleme damit |
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#5
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| Zitat:
Es gibt keinen für alle Gemeinden geltenden Pauschalbetrag für Erstausstattung. |
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#6
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| Könnt ihr mir dann evtl. sagen, falls ich bei dem Schreibwirrwarr durchgesehen habt, ob wir Erfolg hätten bei einer Klage, wir haben sie erstmal eingereicht, sollten wir uns einen Anwalt zur Hilfe holen??? LG |
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#7
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| @steffiundchrischi, wie habt ihr das dann zum Guten lösen können?? Wäre nett, wenn du mir das schreiben kannst. |
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